Beiträge von E8317

    Hallo hille84 ,

    so, ich bin jetzt genau an dem Punkt angelangt.
    Vor zwei Tagen den Vorführwagen beim Händler 200km entfernt abgeholt. Erster Blick ins CoC - 52kg und im Fahrzeugschein dann sowieso auch 52kg.
    Händler wollte mit der Stützlast nichts weiter zu tun haben - naja, OK.

    Über den Kundenservice (0800 .....) habe ich dann die email Adresse der Homologations Gruppe erhalten. Hab den Sachverhalt geschildert und bekam zur Antwort, dass man da im Moment nichts machen kann, aber dass doch 52kg mehr als ausreichend seien und man Anhänger sogar mit nur 25kg Stützlast fahren könnte.
    Nun, ich möchte einen Anhänger ziehen der 900kg wiegt und 9m lang ist. Den mit nur 25kg Stützlast zu fahren fände ich grob fahrlässig.

    Jedenfalls hille84 wäre ich Dir wirklich dankbar wenn Du uns sagen könntest wie man an diese Unbedenklichkeitsbescheinigung genau ran kommt.

    Denkst Du das wäre möglich ?

    Und dann das noch. Habe gerade festgestellt, dass in der Preisliste am 29.5.2020 beim L2 Diesel mit Schaltgetriebe die Stützlast bei:

    5 Sitzer maximal: 55kg
    7 Sitzer maximal: 74 kg

    ist. Also das macht irgendwie gar keinen Sinn.

    Hingegen ist es beim L2 EAT8 so:
    5 Sitzer maximal: 74kg
    7 Sitzer maximal: 50 kg

    Was wiederum mehr Sinn macht.

    Und wo hast Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung genau herbekommen ?