Beiträge von snoppy1970de

    Hallo,
    ich habe im September 2018 einen Kaufvertrag für einen Neu-Wagen (Rifter) unterschrieben. Im Kaufvertrag steht ein Abgaswert von 108. Nirgendwo ist der WLTP Wert angegeben, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war und bei Neuwagen bereits für die Steuerberechnung genutzt wurde. Jetzt habe ich den Steuerbescheid erhalten und soll nach dem WLTP Wert (165) ca. 70 Prozent mehr Steuern bezahlen. Meine Frage nun, hätte Pegeot nicht bereits auf dem Kaufvertrag den aktuell gültigen Abgaswert, in dem Fall den WLTP Wert, angeben müssen? Noch immer steht auf der Webseite von Peugeot der alte, günstigere Wert!


    mfg
    Andreas