Alles anzeigenWandelung gibt es in Deutschland schon seit 17 Jahren nicht mehr. Das heißt seit 17 Jahren seit der Schuldrechtreform 2002 Rücktritt und ist in den § 323 BGB und dessen Wirkung in den §§ 346 ff. BGB zu finden.
Es gibt zum Rücktritt noch weitere zu beachtende Regeln:
§ 437 Nr. 2 BGB und ganz wichtig ist auch noch § 440 BGB, der genaue Bedingungen regelt.
Ich persönlich finde die Beachtung des richtigen Terminus äussert wichtig, wenn man sich auf juristisches Eis begibt.
Genau meine Meinung.
Die ganze Litanei hatte ich an anderen Stellen auch bereits mak gepostet und beschrieben.
Ich glaube aber auch, dass bei so wohl mehr oder weniger "subjektiv" empfunden Geräuschen die rechtliche Lage recht komplex sein könnte...
Habe mich aber bisher nicht mit der Thematik beschäftigt und zb verglichen Urteile recherchiert oder mich in gängige Rechtschsorechung / oder h. M. Etc etc Eingelesen