werden nur sollte ich dann zum nächstgelegenen AH fahren (Werksgarantie) oder muss ich zum Händler, wo ichs gekauft habe kutschen (Gebrauchtwagengarantie)?
Wie Reden von Garantie nicht Gewährleistung ja?
Herstellergarantie:
Dann die Garantiebedingungen prüfen. In der Regel gibt diese der Hersteller (oder auch irgendwelche Versicherungen). Da schauen was festgelegt ist. In der Regel Ist es denen egal, wo repariert wird, also irgendein Markenhändler.
Zu beachten ist, dass eine evtl. "Herstellergarantie" neben die gesetzliche 2 jährige Gewährleistung des Verkäufers tritt, wenn diese denn gewährt wird. Macht man einen Sachmangel geltend Ist ein Verweis auf die Hersteller Garantie seitens des Verkäufers theoretisch unzulässig.
Gebrauchtwagen / Händlergarantie:
Hier gibt nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer/Händler due Garantie Bedingung vor.
Er ist somit der Garantiegeber. (Wenn keine Herstellergarantie mehr auf dem Pkw ist wo evtl übernommen werden kann)
Beim Sachmangel(!) in der Gewährleistung eines Pkw ist der Verkäufer(Händler) verpflichtet. Beweislastumkehr 12 Mon. beachten.
Eine Gewährleistung kann bei gebrauchte Pkw ausgeschlossen werden von privat, und auf 1 Jahr bin Händlern verkürzt werden.