Ohne diese Ausnahmegenehmigungen würde der Automarkt zusammenbreechen, da fast alle Hersteller 6c augelassen haben und direkt auf 6d-Temp gehen (was auch Sinn macht). das erfordert allerdings Zeit und die Läger sind voll von 6b.Motoren.
Da frage ich mich:
Warum sind die Läger mehr als zwei Jahre nach der Veröffentlichung der 15. KBA-Bekanntmachung voll?
15. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) vom Mai 2016
Sollte diese KBA-Bekannmachtung nicht schon vor ihrer Veröffentlichung mit den Herstellern kommuniziert worden sein?
Haben sich da evtl. welche auf Lobbyarbeit und Tricksereien verlassen?
Interessant finde ich auch den Artikel Regieren mit alternativen Fakten auf
Habe ich nicht nachgefragt, als der Händler mir mitteilte, daß 6b geliefert wurde.
Da frage ich mich:
Sollte Peugeot tatsächlich in ein Fahrzeug deutscher Bestellung jetzt noch einen Motor mit einer Emissionsschlüsselnummer für Euro 6b eingebaut haben und nun ausliefern? Seit August 2018 beinhalten die Preislisten für den 5008 und die Crossway Sondermodelle nur noch Motoren nach Euro 6d-TEMP. Eigentlich hätte da doch ein Fahrzeug, welches Ende September 2018 ausgeliefert wird, bereits diese neuen Motoren eingebaut bekommen können (auch wenn es schon Ende April 2018 bestellt wurde) ...
Oder hat da ein Händler evtl. "umdisponiert" und diese "Euro 6b-Aussage" in seiner Mitteilung deshalb nur vorgeschoben, weil er den Wagen für einen anderen Kunden benötigt?
Was hast Du denn nun eigentlich bestellt?
27.03.2018, 20:39 #560: Werde wohl auf den HDi130 ausweichen.
27.07.2018, 23:10 #685: Ich muss mich noch gedulden, da ich im April auf Euro 6d-temp umgeswitcht habe.
05.08.2018, 18:48 #754: Ich hatte Ende Apri bestellt - mit dem Hinweis auf 6d-Temp -.
Was ist das für ein Hinweis? War das Dein geäußerter Wunsch oder eine Zusage vom Händler? Und steht dieser verbindlich in der Bestellbestätigung?
Die von Dir in den letzten Monaten geposteten Aussagen von Peugeot Marketing und Texte auf der Peugeot Homepage sind nur Marketing im Vorfeld einer Bestellung und haben für den Ablauf einer bestätigten verbindlichen Bestellung keine Bedeutung. Dann gilt nämlich nur noch das Unterschriebene.
6b kann Mann nicht mehr anmelden.
Aber Frau schon ... kleiner Scherz am Rande. - Nachstehend Auszüge aus drei verschiedenen Veröffentlichungen:
Neu in 2018
Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
Achtung: Bestimmte Neufahrzeuge können nach dem 31.08.2018 nicht mehr zugelassen werden!
Zum 1. September 2018 treten wie letztmalig zum Jahresende 2016 Zulassungsbeschränkungen für Neufahrzeuge aufgrund von verschärften Abgasvorschriften in allen Euroländern in Kraft.
Vor diesem Hintergrund können bestimmte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2, die der Abgasemissionsnorm Euro 6b, 6c, 6d und 6d TEMP entsprechen, grundsätzlich nur noch bis zum 31. August 2018 für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Die eindeutige Identifikation der betreffenden Fahrzeuge ist nur via COC-Dokument möglich. Dort müsste unter Nr. 52 einer der folgenden Codes genannt werden: 36W0 - 36ZA - 36ZD - 36ZG - 36ZJ - 36AA - 36BA
Alternativ kann unter Nr. 48 hinter der Typgenehmigungsnummer eine der folgenden Buchstabenkombinationen genannt sein: WO - ZA - ZD - ZG - ZJ - AA - BA
Bitte überprüfen Sie Ihren Neufahrzeugbestand bis dahin rechtzeitig und achten Sie bei Zukäufen von EU-Fahrzeugen auf diese Details in den Fahrzeugbescheinigungen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Diese wären:
- Tageszulassung bis 31.08.2018
- Zulassung innerhalb einer erweiterten Frist, falls eine Ausnahmegenehmigung des
jeweiligen Fahrzeugherstellers für die entsprechende Fahrgestellnummer des Lagerfahrzeuges (MAS) vorliegt bzw. (nur über den Hersteller möglich) diese erwirkt werden kann.
Bei Versäumnis ist eine Fahrzeugerstzulassung im Euro-Raum nicht mehr möglich!
Auslaufende Serien beachten
Sieben Unterklassen der Euro 6-Fahrzeuge sind nach dem 31. August 2018 nicht mehr zulassungsfähig. Nur der Hersteller kann eine Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien beantragen. Autohändler sollten ihren Lagerbestand entsprechend überprüfen.
Autohändler sollten ihre Neuwagen-Bestände prüfen und bei Bestellungen oder unbestellten Lieferungen durch den Hersteller die Emissionsschlüsselnummern der Fahrzeuge im Auge behalten. Nach dem 31. August 2018 sind nämlich Fahrzeuge von sieben Unterklassen der Emissionsklasse Euro 6 nicht mehr zulassungsfähig.
Wenn also im COC-Dokument unter der Nr. 52 die Emissionsschlüsselnummern 36 WO, 36 ZA, 36 ZD, 36 ZJ, 36 AA und 36 BA stehen, heißt es Erstzulassung nur bis 31.08.2018. Auch Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 36 ZG, die für die neueste Emissionsklasse 6 d temp stehen, können nach diesem Stichtag nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.
Nur der Hersteller hat die Möglichkeit für "Restbestände" mit diesen Emissionsschlüsselnummern eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. (dp)