Guten Tag,
ich habe mich jetzt neu hier im Forum angemeldet weil ich das gleiche Problem habe wie die meisten in diesem Thread. Meinen e-2008 habe ich am 13.04.2022 bestellt (Leasing), geliefert wurde er natürlich noch nicht. In der verbindlichen Bestellung wird die Bereitstellung in Form der Zulassungsfähigkeit in 2022 garantiert. M.E. wurde das damals in der Werbung so dargestellt, dass Peugeot im Falle einer verspäteten Lieferung die Differenz der Bafa-Förderung 2023/2022 übernimmt. Da ich mich auf die Seriosität von Peugeot verlassen habe, habe ich das nicht hinterfragt und auch nicht weiter, z.B. in Form von Screenshots, dokumentiert.
Ich habe den Händler angeschrieben und einen Vorschlag zur konkreten Vorgehensweise bei Lieferung, z.B. um 1500€ reduzierte Sonderzahlung, bzw. Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung gefordert. Bisher ist allerdings schweigen im Walde. Mir schwand, dass die 1500€ wahrscheinlich ohne die Ausübung von Druck erstmal weg sind.
Hat schon jemand Erfahrungen in dieser Richtung gemacht oder wenigstens die Werbeversprechen aus 04/22 irgendwie dokumentiert.
Ich bin im Web über eine ganz interessante Homepage zu dem Thema gestolpert, die des Anwaltes Warai. Was er schreibt macht mir allerdings nicht allzu viel Hoffnung.
Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten.
Grüße aus Mannheim
Achim