Will hier keine schlechte Laune oder gar "Märchen" verbreiten und evtl irre ich mich da ja auch (lasse mich in diesem Fall gerne eines Besseren belehren) aber ist es nicht so, dass man mit einem Notrad nur bis zur nächsten Werkstatt fahren darf? Hat da jemand eine Idee, gerne auch mit "...das steht doch in der StVo..." oder ähnliches?
Also, in der Bedienungsanleitung steht zumindest nichts von einer begrenzten Fahrdistanz mit dem Notrad, sondern nur, dass die Geschwindigkeit 80 km/h nicht überschritten werden soll.
Ergänzend habe ich aber folgendes gefunden:
"Noträder für Pkw punkten im Vergleich mit einer geringeren Größe und einem leichteren Gewicht. Allerdings ist der Montageaufwand genauso hoch wie bei einem Ersatzreifen. Doch ein Notrad bietet nur eine zeitweilige Lösung: Fahrer dürfen nicht schneller als 80 km/h damit fahren und müssen sich schnellstmöglich um einen neuen Autoreifen als Ersatz für den Pannenreifen bemühen." (Quelle: http://www.bussgeldkatalog.org/reifenpanne/)
Letztere Forderung dürfte jedenfalls erfüllt sein, wenn der neue Reifen schon geordert ist...
Eine streckenmäßige Begrenzung hat auch der ADAC nicht vorgetragen; lediglich Fahrkomfort und Schäden, die auftreten können, werden als "Begrenzung" angeführt - s. HIER