Jetzt zu meiner Frage: Hat sich jemand schon mal mit rechtlichen Konsequenzen beschäftigt? Es geht mir um Schadensersatz, speziell um Verzögerungsschaden. Dadurch, dass ich drei Monate später den Wagen bekomme, entsteht mir ja ein Schaden. Auf höhere Gewalt oder Betriebsstörung kann man es ja nicht schieben (das könnte man, wenn im Werk keine Kabelbäume vorhanden werden), drei Monate keine Spedition zu beauftragen, kann darunter nicht fallen. Hat schon jemand von euch mit einer Klage gegen das Autohaus oder Peugeot gedroht oder eine Rechtsberatung in Anspruch genommen?
Ich denke, dass die rechtlichen Konsequenzen eine Einzelfallprüfung benötigen. Für mich als Privatperson, der ein fahrtüchtiges Fahrzeug hat, welches er dann halt "ein paar Monate" später verkauft, ist sicherlich kein direkter Schaden entstanden (jeglichen Ärger ausgenommen). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Leasingende, Verlängerung nicht möglich und dann Überbrückung mit teurer Alternative) kann ich mir schon vorstellen, dass einem erst einmal ein Schaden entstanden ist.
Dann geht es aber erst so richtig los mit den Fragen. Hat man einen verbindlichen Liefertermin erhalten? Welche Alternativen/Lösungsmöglichkeiten hat der Händler aufgezeigt, etc.
Und am Ende des Ganzen steht dann die Frage, wie hoch sich die Erfolgswahrscheinlichkeiten einschätzen lassen, wenn man gegen diesen Konzern klagt, der sich auf irgendwelche höhere Gewalt beruft. Wenn alle vorherigen Faktoren geprüft sind, kann man es ja gern mal drauf ankommen lassen.