Beiträge von SilentGreen

    Bei mir blinkt seit über 2 Jahren nix, kein Ausfall, kein flackern. Perfekt. 5 Euro pro LED. Innen kann man eh tauschen wie man will..

    Es ging dem TE aber doch um die Lampenüberwachung der Kennzeichenbeleuchtung.

    Daher habe ich nur aufzeigen wollen, wie man prüft ob der Wagen eine Lampenüberwachung für die Kennzeichenbeleuchtung hat.


    Und der Verkäufer soll gesagt haben, dass es gut wäre, wenn er keine Lampenüberwachung hat. Warum? Er wirbt doch damit, dass es keine Canbus Fehler geben soll .

    Alles gut, das blinken hab ich darauf bezogen


    Gerade wenn normale Sufitten verbaut sind, ist mir im Innenraum bei fast allen Fabrikaten die hatte aufgefallen, dass die Günstigen LED lösungen Blinken wenn sie nicht an sind


    Ich meinte damit , mit gescheiten LED sollte au nix blinken ;)


    Soweit ich das sehe wurde nur nach Reifen Größe gefragt, nix Felgen größe, oder ET. Spielt keine Rolle.

    Er wollte nur wissen welcher Querschnitt besser ist. Und da ist die Felge komplett egal ^^


    Servus, ich habe vor 19" Sommerräder für meinen SW GT zu bestellen. Nun zu meiner Frage welche Reifengröße is den 'besser'?

    235/35/19 oder 235/40/19.:/



    Und das ist ein cm weniger Querschnitt , also vlt ein ganz kleines bisschen "komfortabler" Abrollkomfort und minimal mehr Walken des Reifens.. Sonst eigentlich nix ^^

    Ja hatte auch EBC green, arg weniger Bremsstaub gibt's net, aber leichter zu reinigen, und ich hatte weiße Felgen.

    Besser wäre es aber die Felgen Pulverbeschichteten lassen, dann kann der Staub mit nem trockenen Tuch abgewischt werden :thumbup:

    mit Abstrichen kann man schon ableiten die Ergebnisse. Aber die Test werden ja nur auf einem bestimmten Auto gemacht, das kann sich auf nem anderen Modell schon wieder ganz anders auwirken. Ich würde sagen Breite ist entscheidender als Querschnitt. Größe dann danach erst

    Selbstverständlich hat das in einem Forum (auch) zu intressieren, grade ich (wir) als Moderation muss drauf schauen, dass hier auch rechtlich sich alles in einem Rahmen bewegt, den wir hier akzeptieren können. Daher ist ein Hinweis darauf auch unbedingt erforderlich.


    Die Disskusion zur Versicherung ist tatsächlich - da gebe ich dir Recht ein "Nebenschauplatz" geworden, der nun aber auch beendet ist (mit meinem letzten Beitrag oben zu dem Thema)

    Meine Werkstatt hat bis jetzt bei jeder Inspektion den Hinweis gegeben, dass sie meinen Motor von innen reinigen mußten. Es wären überall Rußpartikel gewesen.

    Ich frag mich ja eher, wie die das bei einer normalen Inspektion herausfinden wollen...Oder besitzen die dort in der Werkstatt einen Röntgenblick ? Eine Endoskopie der Einlassventile ist schon etwas umfangreicher, das wird bei einer normalen Inspektion überhaupt nicht gemacht.

    Wo sollen da "überall" Rußpartikel festgestellt worden sein ?

    bei meiner 1. Inspektion wurde das geprüft,(war dann aber nix) da er geruckelt hatte unter (Voll)Last, war aber dann eine andere Ursache (kleine Ursache - große Wirkung.

    Beim 307, keine Ahnung, aber beim 306 waren nur Schellen dabei, man kann aber noch mit Auspuffdichtmasse arbeiten.

    Weil das ist ja so gewölbt, dass beide Teile zusammenpassen, und dann mit der Dichtung (Schelle) umschlossen werden..

    Denke wird beim 307 ähnlich sein.? Aber siehst ja, beim Ausbau..

    Hallo,

    wer keine ABE braucht und die 50 € riskieren möchte kann sich auch bei Aliexpress umschauen. Da gibt es genug H7 LED, auch von namhaften Herstellern.

    Also ich werde die Osram kaufen weil ich glücklicherweise den passenden Scheinwerfer haben.

    Viele Grüße

    Damian

    Nur "braucht" halt jeder eine.. :rolleyes:

    Eine H7 ED hat in einem nicht dafür geprüften und vorgesehen scheinwerfer nix verloren. Ende Gelände...

    Was mir unklar ist: Gibt es eigentlich unterschiedliche Grade der Erlöschung der Betriebserlaubnis? Oder ist der Einbau z.B. einer LED-Blinkleuchte genauso "schwerwiegend" wie der Komplettumbau (anderer Motor, andere Scheinwerfer, Auspuffanlage) etc.

    Ich meine jetzt im Bezug auf's "Strafmaß", denn das ist ja zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

    Vom versicherungstechnischen mal abgesehen?

    Wenn sie erlischt, erlischt sie. Erst mal egal warum. Erlischt sie nach Abs. 2 S. 1 Nr m. 2 oder 3 darf es nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, (= OwiG) außer für Fahrten zur Wiedererlangung der BE. Sonst gib es im amtlichen BKat noch ein, zwei relevante Tatbestände zum Kfz ohne BE.


    Versicherung:

    Ist ein anders Thema wieder. Nimmst du eine Gefahrerhöung vor, dann dein Versicherer zb

    kündigen. Die Haftpflicht zahlt zwar, kann dich aber mit den bereits erwähnten 5000 Euro in Regress nehmen. (KFZPfVV) dazu reicht auch grobe Fahrlässigkeit, nicht nur Vorsatz.

    https://dejure.org/gesetze/VVG/23.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__6.html


    Strafrecht:

    Da könnte zb fahrlässige Körperverletzung in Betracht kommen, Wobei das auch ohne erlöschen einer BE mal passieren kann...

    Das klassische "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen". Handy spielen, Alkohol etc.. Da bist du auch ohne erlöschen der BE schnell mal drin..