508 II - Winterreifen 235/45 R18 vs. 245/45 R18

  • Hallo Leute,


    ich brauche mal dringend euren Sachverstand. Komme gerade vom Reifencenter zurück und bin ziemlich verunsichert.


    Der Auftrag lautete Anfang letzter Woche: 4x neue Winterkompletträder auf wintergeeigneter 18-Zoll-Felge mit Hankook Evo 3. Fahrzeugschein wurde vom Chef kopiert. Unter Nr. 15.1 und 15.2 heißt es "235/45 R18 90W", keine Ergänzungen zur Bereifung unter Nr. 22. Am Bildschirm wurden mir dann verschiedene Felgen gezeigt, von denen ich mir diese von Dezent ausgesucht habe.


    Heute wurde die Räder montiert. Auf der Rechnung stand dann 4x "Felge 18 Zoll" und 4x "245/45 R18 Hankook". Von mir auf den Unterschied 235 zu 245 angesprochen, schaute der Chef im Rechner nach, druckte mir eine Gutachten vom TÜV Austria aus und markierte eine Zeile in gelb. Das würde als Nachweis ausreichen, dass ich auch die 245er fahren dürfte.


    Die zweite und vierte Zeile unterscheiden sich dadurch, dass in der vierten zusätzlich 26N steht.


    Dazu habe ich nun zwei Fragen:

    1. Bedeutet 26N nicht, dass Veränderungen am Fahrzeug notwendig sind (Bördeln)?

    2. Bedeutet auch 26P schon, dass Veränderungen am Fahrzeug notwendig sind?


    Sorry, ich habe da echt zu wenig Ahnung. Um mich genau damit nicht auseinander setzen zu müssen, bin ich eigentlich zum Profi gegangen. Änderungen am Fahrzeug möchte ich nicht vornehmen.


    VG

    Thomas

  • Ganz generell gilt: wenn eine Rad-Reifen-Kombination nicht in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs aufgeführt ist, dann muss sie über eine ABE abgedeckt sein oder über ein Gutachten nachgetragen werden.


    Also: ABE oder Gutachten?


    Ich persönlich würde sagen, dass lediglich das mitführen eines Gutachtens nicht ausreicht.

    Es ist als Endkunde nicht deine Aufgabe zu beurteilen, ob die Auflagen erfüllt sind oder nicht. Das macht eine Prüforganisation.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • Richtig!

    Und ohne mich jetzt genauer mit den Gegebenheiten zu beschäftigen, hätte der "Chef" auch erst mal nachfragen müssen ob die breiteren Reifen gewünscht sind.

    Noch dazu als Winterreifen.

  • 206driver

    Danke für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich komplett verstehe. Mit "Übereinstimmungsbescheinigung" meinst du den Fahrzeugschein - richtig? Da dort nichts von 245ern steht, brauche ich also eine ABE oder ein Gutachten, mit dem eine Eintragung gemacht wird?

    Zu Option 2: Da ich die Winterräder fahren möchte, ohne eine zusätzliche Eintragung vornehmen zu müssen, nützt mir das mitgegebene Gutachten also erst mal gar nichts?

    Zu Option 1: Wenn ich eine ABE habe, ist keine Eintragung notwendig? Gibt es für diese Kombination eine ABE? Wenn ja, wo bekomme ich die her?


    Auf der Website von Dezent habe ich folgende Infos gefunden:

    Standardmäßig wird immer das erste Bild mit der ET 40 angezeigt. Der ABE-Button ist hier nur für die 225er verfügbar. Wenn ich auf ET 48 wechsle kommt das zweite Bild mit ABE-Button für 225er und 235er. Wenn ich auf den TÜV-Button für die 245er im ersten Bild klicke, bekomme ich das Gutachten zum PDF-Download angeboten, was ich vom Reifencenter mitbekommen habe.



    Wothanius

    Danke auch dir für die schnelle Reaktion. Ich wollte meine Sommer- als Winterräder (235er, 18 Zoll) ohne Bördeln, Nachtragung etc. Die 245er wurden durch das Reifencenter versehentlich bestellt. Ich habe für die Bestellung nichts unterschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von thomas508 ()

  • Hallo Thomas,

    die EG Übereinstimmungsbescheinigung oder auch CoC Bescheinigung, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typgenehmigung deklariert.

    Darin stehen unter der Position 52, die für Dein Fahrzeug genehmigten Rad/Reifen-Kombinationen.

    Solltest Du von Deinem KFZ - Händler erhalten haben, bzw. bekommst Du von ihm.

    Alle Reifen/Felgengrößen, die darin nicht aufgeführt sind, müssen durch eine ABE oder durch ein Gutachten abgedeckt sein. Das hatte ja 206driver schon geschrieben.

    Nur mit Gutachten alleine würde ich dennoch beim TÜV vorstellig werden.

  • Mit "Übereinstimmungsbescheinigung" meinst du den Fahrzeugschein - richtig?

    Nein, das sind unterschiedliche Dokumente. Die Übereinstimmungsbescheinigung oder Konformitätsbescheinigung enthält sehr viele technische Angaben zum Fahrzeug (aber macht keine Angaben zu den Eigentumsverhältnissen).

    Dort sind unter anderem auch die eintragungsfrei fahrbaren Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt.

    Die 245er wurden durch das Reifencenter versehentlich bestellt. Ich habe für die Bestellung nichts unterschrieben.

    Ich würde da an deiner Stelle gar nicht viel mehr unternehmen, sondern den Reifenhändler damit beauftragen, die von dir bestellten Reifen zu montieren. Wenn er die falschen erhalten hat, dann muss er halt die richtigen bestellen.


    Ehrliche Fehler können passieren, aber nach deinen Schilderungen hört es sich eher so an, als wollte man dir die falschen Reifen unterschieben.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • die EG Übereinstimmungsbescheinigung oder auch CoC Bescheinigung, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typgenehmigung deklariert.

    Darin stehen unter der Position 52 die für Dein Fahrzeug genehmigten Rad/Reifen-Kombinationen.

    Solltest Du von Deinem KFZ - Händler erhalten haben, bzw. bekommst Du von ihm.

    Danke - wieder etwas schlauer geworden. Dort sind nur die 235/45 R18 und die 235/40 R19 vermerkt:

    Damit steht also fest, dass ich für die heute montierten Räder eine ABE oder ein Gutachten brauche. Eine ABE habe ich nicht und es ist aufgrund der Screenshots von der Dezent-Website oben fraglich, ob ich überhaupt eine bekommen kann. Ein Gutachten habe ich zwar, aber zusätzlich brauche ich eine Eintragung und eventuell eine Änderung am Fahrzeug, die ich beide nicht vornehmen lassen will. Habe ich das so richtig zusammengefasst?


    Ich würde da an deiner Stelle gar nicht viel mehr unternehmen, sondern den Reifenhändler damit beauftragen, die von dir bestellten Reifen zu montieren. Wenn er die falschen erhalten hat, dann muss er halt die richtigen bestellen.


    Ehrliche Fehler können passieren, aber nach deinen Schilderungen hört es sich eher so an, als wollte man dir die falschen Reifen unterschieben.

    Ja, da bin ich bei dir. Ein Problem sehe ich bei "die von dir bestellten Reifen", da ich ja nichts schriftliche dazu habe. Was ist, wenn der Händler sagt, dass ich ausdrücklich die 245er bestellt hätte?

    • Offizieller Beitrag

    Ein Gutachten habe ich zwar, aber zusätzlich brauche ich eine Eintragung und eventuell eine Änderung am Fahrzeug, die ich beide nicht vornehmen lassen will. Habe ich das so richtig zusammengefasst?

    Im Prinzip ja. 11A sieht die Abnahme eines aaS vor(Sachverständiger, Prüfer).

    Wird mit GA also eine Abnahme gem. § 19 (3) StVZO werden. Sämtliches Auflagen müssen eingehalten sein. Das Bördeln etc ist in der Regel nicht notwendig, wenn die Freigängigkeit ausreichend ist. Solange keine starke Tieferlegung und breitere Spur vorhanden ist.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Im Prinzip ja. 11A sieht die Abnahme eines aaS vor(Sachverständiger, Prüfer).

    Das bedeutet dann wiederum, dass ich für die Felge - unabhängig von der Frage 235er oder 245er - auf jeden Fall eine Eintragung/Abnahme brauche? =O Die Auflage 11A steht ja auf dem allerersten Foto oben sowohl bei den 235ern als auch bei den 245ern.

  • Ganz einfach zusammengefasst:

    Dein Reifencenter hat alle Informationen, bzw. kann sie sich besorgen welche Reifen/Felgen/Größen für Dein Fahrzeug (auch mit ABE - und ohne extra Eintragung/Veränderung am Fahrzeug) zugelassen sind.

    Das werden sie Dir sicherlich darlegen (sie wollen ja was verkaufen) und Du kannst entscheiden. Erst dann wird bestellt - vorab mit schriftlicher Bestätigung, wenn man den Händler nicht kennt.

    Damit bist Du auf der sicheren Seite und hast keine nachfolgenden Probleme, oder musst extra Eintragungen vornehmen lassen.

  • Erst dann wird bestellt - vorab mit schriftlicher Bestätigung, wenn man den Händler nicht kennt.

    Ja, das wäre sicherlich das bessere Vorgehen gewesen. Aufgrund meines Vertrauensvorschusses in den Händler (vielleicht kann man es auch Unvorsichtigkeit oder Dummheit nennen), ist es aber leider nicht so gelaufen und jetzt nicht mehr zu ändern.

  • Erst dann wird bestellt - vorab mit schriftlicher Bestätigung, wenn man den Händler nicht kennt.

    Ja, das wäre sicherlich das richtige Vorgehen gewesen. Aufgrund meines Vertrauensvorschusses in den Händler (vielleicht kann man es auch Unvorsichtigkeit oder Dummheit nennen), ist es aber leider nicht so gelaufen. Ich suche jetzt nach dem besten Weg für die vorliegende Situation.

    Falls die Kombinaton für Dein Fahrzeug nicht passt, hast Du ja kein Problem, da er ja nur anbieten/ verkaufen kann was ohne Umbauten am Fahrzeug passt.

    Das war ja auch vorrangig für Dich wichtig

    Eine Reifen/Felgengröße die nur in seine Tasche wirtschaftet ist eine andere Sache, und da wird er "möglicherweise" sagen, dass Du nur bestellt hast was passt und ihm freie Hand gelassen hast. Da wohl blöd gelaufen, aber zur Not kann man damit leben.

  • SilentGreen

    Ich würde da an deiner Stelle gar nicht viel mehr unternehmen, sondern den Reifenhändler damit beauftragen, die von dir bestellten Reifen zu montieren. Wenn er die falschen erhalten hat, dann muss er halt die richtigen bestellen.


    Ehrliche Fehler können passieren, aber nach deinen Schilderungen hört es sich eher so an, als wollte man dir die falschen Reifen unterschieben.

    Ja, da bin ich bei dir. Ein Problem sehe ich bei "die von dir bestellten Reifen", da ich ja nichts schriftliche dazu habe. Was ist, wenn der Händler sagt, dass ich ausdrücklich die 245er bestellt hätte?

    Wie schätzt du das ein?


    --------------


    @alle


    Wenn ich mal davon ausgehe, dass die montierten Räder dran bleiben.

    1. Wie teuer ist Eintragung/Abnahme?

    2. Wie wirken sich breitere Reifen auf den Verbrauch aus?

    3. Wie wirken sich breitere Reifen auf die Fahrsicherheit bei Regen oder Schnee aus?

    Einmal editiert, zuletzt von thomas508 ()

    • Offizieller Beitrag

    Wenn im COC diese Größe nicht bereits freigegeben ist, müssten die 235 und 245 eingetragen bzw abgenommen werden.


    Zu 1. Ca. 35 EUR+, je nach Aufwand

    Zu 2. Bei 10mm mehr wohl kaum signifikant erhöhter Verbrauch.

    Zu 3. Siehe 2. Wohl kaum signifikant anders. Bin im 306 205 Reifen im Winter gefahren, zuvor 195. Etwas mehr standfläche halt. Der Reifen (Modell) ist da eher entscheidender.


    Bzgl der Reifen. Es gibt doch bestimmt nen Auftrag/Vermerk etc. aus dem hervorgeht, was bestellt wurde. Muss es natürlich nicht, der Vertrag kommt auch mündlich zustande, wenn man sich über die Eckdaten einig war, aber der Nachweis ist dann natürlich schwierig. Aber ich denke der Händler wird ja zumindest um sich selbst abzusichern etwas "schriftliches" haben.

    Sonst würde ich tatsächlich erst mal mit dem Händler reden, kann ja auch ein Versehen gewesen sein, oder Tipp Fehler wie auch immer. Letztlich bist du als Fahrer bzw Halter natürlich für den StVZO konformen Zustand erforderlich, wenn du das Kfz in Betrieb nimmst.


    Letztlich könnte man einen Sachmangel anführen, wenn es tatsächlich eine andere Größe als vereinbart war. ("Aliud-Lieferung" = "etwas anderes, streggenommen kein Sachmangel, steht dem Sachmangel aber rechtlich gleich. )

    § 434 (3) BGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html,und dann eben das übliche, bekannte Procedere beim Sachmangel.

    Eine falsche Größe alleine(! ) führt auch regelmäßig nicht zum erlöschen der BE.

    https://dejure.org/dienste/ver…sprechung?Text=Ss%2011/97

    Aber ich kenne keinen Händler, der von sich aus eine Reifengröße draufmacht, da ja eigentlich immer mindestens 2 verschiedene möglich sind.

  • Wo noch keiner drauf eingegangen ist, dass dein Tacho dann zu wenig anzeigt. Und das darf absolut gar nicht sein. Oder es muss noch der Tacho angepasst werden.

    LG.Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

    • Offizieller Beitrag

    Wo noch keiner drauf eingegangen ist, dass dein Tacho dann zu wenig anzeigt. Und das darf absolut gar nicht sein. Oder es muss noch der Tacho angepasst werden.

    LG.Mainy

    Sollte passen, der Abrollunfang beträgt 2060mm,lt Gutachten sind 2121mm zulässig

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /