Fahrzeugrückruf - Auto zurückgeben möglich?

  • Du weißt es besser als mein Anwalt und die PSA Bank

    Ist schon klar X/:rolleyes:

    Streitet euch doch wegen

    Beweislast, beweißflicht, WANDLUG, usw. nicht;

    glaubt nur an unsere Gerichtsurteile, schon die sind vielfältig genug!

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    man sollte nur, wenn man etwas behauptet, dies auch belegen (können). Und das ist eben der "Knackpunkt". Daran mangelt es bisher...

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Ganz einfach

    Im ersten Jahr liegt die beweißflicht bei peugeot

    Im zweiten Jahr ist es andersherum

    ...

    Gemäß BGB § 477 erfolgt die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten.

    https://dejure.org/gesetze/BGB/477.html


    In diesem Fall kannst Dich freuen, wenn man zu Deinem Gunsten aus 6 Monate 12 Monate gemacht hat, üblich ist das aber nicht.

    Grüße

    Karlheinz