Wer aus seinen Vertrag raus will vielleicht Interessant
Durch das EuGH-Urteil wurde entschieden, dass die sogenannte Kaskadenverweisung
„Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit)“
... den Darlehensnehmer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht – genauer über den Beginn der Frist für den Widerruf – informiert, weshalb die Frist für den Widerruf nie begonnen hat und Verträge mit dieser Widerrufsbelehrung, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, nun widerrufbar sind.
Die fehlerhafte Belehrung findet sich in den Widerrufsbelehrung fast aller Banken (Deutsche Bank, Commerzbank, Bank11, psd-Bank, Postbank, UniCredit, HypoVereinsbank, DZ Bank, ING DiBa, Santander, Targo Bank, Schwäbisch Hall), Volksbanken und Sparkassen (Sparkasse Hamm, Sparkasse Münsterland-Ost, Sparkasse Dortmund, Sparkasse Westmünsterland, Sparkasse UnnaKamen, Sparkasse an der Lippe, Sparkasse Arnsberg-Sundern, Sparkasse KölnBonn, Sparkasse SSK Düsseldorf, Sparkasse Duisburg, Sparkasse Essen, Sparkasse Bochum, VW Leasing, Audi Leasing, Skoda Leasing usw.), auch weil die Sparkassen größtenteils überregional ein gemeinsames Darlehens- bzw. Widerrufs-Formular benutzen.
Chancen eines Widerrufs: Rückabwicklung + Rückzahlung