In Bayern gilt:
"Wer sein Auto einfach so aus Zeitvertreib oder für den privaten Nutzen waschen möchte, kann dies aktuell nicht. Denn eine Fahrt zur Waschanlage und deren Nutzung verstößt gegen die Ausgangsbeschränkung und ist strafbar. Zwar haben Waschanlagen weiterhin geöffnet. Genutzt werden dürfen sie jedoch nur für alle Belange, die auf eine berufliche Notwendigkeit zurückzuführen sind, beispielsweise von gewerblichen Kunden. Im privaten Bereich ist der Wunsch, das Auto zu waschen, kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen."
Ich hab meinen grad noch vorher gewaschen, aber jetzt verstaubt er wohl wieder
Handwäsche ist bei uns sowieso verboten