Niemand.
Wie läuft das dann ab, kenn mich da nicht aus.
Ich lasse mich gem. § 73 (2) OWig vom Erscheinen in der Hauptverhandlung befreien
https://dejure.org/gesetze/OWiG/73.html
(1) Der Betroffene ist zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet
(2) Das Gericht entbindet ihn auf seinen Antrag von dieser Verpflichtung, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist.
Ich habe mich bereits mit 7 Seiten umfassend geäußert, werde im Antrag erwähnen, dass ich nichts weiter zur Sache sagen ksnn/will und ich habe nie bestritten der Fahrer gewesen zu sein. Auch über meine Identität besteht kein Zweifel.
So dann sollte den Antrag, in aller Regel stattgegeben werden und es wird einfach ohne mich verhandelt, der Beschluss mir dann zugestellt.