Ironie des Schicksals - allgm. Verkehrskontrolle

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    Niemand.

    Wie läuft das dann ab, kenn mich da nicht aus.

    Ich lasse mich gem. § 73 (2) OWig vom Erscheinen in der Hauptverhandlung befreien

    https://dejure.org/gesetze/OWiG/73.html

    (1) Der Betroffene ist zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet


    (2) Das Gericht entbindet ihn auf seinen Antrag von dieser Verpflichtung, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist.


    Ich habe mich bereits mit 7 Seiten umfassend geäußert, werde im Antrag erwähnen, dass ich nichts weiter zur Sache sagen ksnn/will und ich habe nie bestritten der Fahrer gewesen zu sein. Auch über meine Identität besteht kein Zweifel.

    So dann sollte den Antrag, in aller Regel stattgegeben werden und es wird einfach ohne mich verhandelt, der Beschluss mir dann zugestellt.

  • Ah, OK wenn das so geht. Dann bist Du halt nur ne gewisse Zeit im Ungewissen wie die Entscheidung ausgefallen ist:/

    Wobei, zu ändern wird das ja dann eh nicht sein. Berufung gibts da nicht, oder?

  • Ob das so gut kommt, wenn man nicht erscheint ?

    Ich hatte mich mal wegen eines angeblichen Rotlichtverstosses vor Gericht verteidigt. Der anzeigende Motorrradpolizist hatte aber ziemlichen Quatsch erzählt. Wäre ich nicht persönlich erschienen, trotz meinem Schriebs, wäre das in die Hose gegangen. Der Richter hatte das Verfahren dann eingestellt. Die Kosten waren dann zwar nur unwesentlich billiger, aber ich war eben straffrei (no points for nobody) . ;)

    WIR sind Europa, nicht ihr !
    Warum überhaupt AfD (Alternative für Doofe). Wir fahren doch Peugeot ;)
    Keinen Millimeter nach rechts in ganz Europa.
    8x 205 60-128PS, 1x Partner HDI 1,6 , 2x 206CC 135 , 1x 407 HDI 1,6 , 1x 208 GTI 30th 8), 1x 3008 I HDI 2l, 1x 607 V6 :thumbup:

    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....

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    Ob das so gut kommt, wenn man nicht erscheint ?

    Ich hatte mich mal wegen eines angeblichen Rotlichtverstosses vor Gericht verteidigt. Der anzeigende Motorrradpolizist hatte aber ziemlichen Quatsch erzählt. Wäre ich nicht persönlich erschienen, trotz meinem Schriebs, wäre das in die Hose gegangen. Der Richter hatte das Verfahren dann eingestellt. Die Kosten waren dann zwar nur unwesentlich billiger, aber ich war eben straffrei (no points for nobody) . ;)

    Weil du vorher vermutlich keine Akteneinsicht genommen hast. Daher weiß ich ja wie die Polizei die Sache sieht. War auch nicht überraschend. Von daher muss ich auch nichts (mehr) klarstellen. Es ist alles gesagt.

    Kommt dem Gericht eher entgegen, ist ne Verfahrens Vereinfachung.

    Und man meldet sich ja quasi vorher "ab", so weiß jeder Bescheid. Dann ist der Termin umso schneller vorbei..

    Hab zudem keine Lust in meinen Urlaub dort zu erscheinen 😁

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    Ah, OK wenn das so geht. Dann bist Du halt nur ne gewisse Zeit im Ungewissen wie die Entscheidung ausgefallen ist:/

    Wobei, zu ändern wird das ja dann eh nicht sein. Berufung gibts da nicht, oder?

    Doch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, (§ 74 OWig) ;)


    1Hat die Hauptverhandlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ohne den Betroffenen stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist nachsuchen. 2Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren.

  • Nicht zu früh freuen, kannte auch schon die Aussage des anzeigenden Polizisten danach, half aber erstmal gar nix. Wenn er sich bei er bei der Vernehmung nicht verwickelt hätte, hätte ich nicht gewonnen,

    WIR sind Europa, nicht ihr !
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    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....

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    Nicht zu früh freuen, kannte auch schon die Aussage des anzeigenden Polizisten danach, half aber erstmal gar nix. Wenn er sich bei er bei der Vernehmung nicht verwickelt hätte, hätte ich nicht gewonnen,

    Das muss ein recht dämlicher Polizist gewesen sein. Jeder Richter haut ihm eine andere Aussage, als die die er damals im Bericht verfasst hatte, aber sowas um die Ohren 😂

    Nicht so schwarz sehen, für die ist das Tagesgeschäft. Ich habe für das Gericht auch schon Stellungnahmen verfasst, wenn die wissen wollten wie ein Sachverhalt war, weil jmd z. B Widerspruch eingelegt hat.

    Das ist nix wo man sich drum reißt, man sagt einfach, der SV war so und so, wie es in der Akte steht. An den konkreten Vorfall/Ablauf kann sich eh keiner mehr erinnern, (schon nach paar Tagen kaum noch), wenn die Akten nicht da wärenxD

  • Auf See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand.

    Und man weiß nie wie der Richtergott gerade geschlafen hat.

    1. Auto ca. 1980 Moskwitsch 434 Zweisitzer, danach 2 Stück 2140 Moskwitsch Kombi 5 Türer
    ab ca. 1992 Peugeot 205 1,4 Liter 5 Türer
    Ab 1993 Lada 1500 Limousinen – 2 Stück ,danach Lada Kombi 1700i
    2002 Laguna Kombi 2,2 Saugdiesel mit 0 Problemen

    :pug1:2012 Peugeot 106 + 2017 Peugeot 205 Cabrio + 2020 Peugeot 205 Automatik

    ab 1980 bereits 3x in der Werkstatt gewesen

    • Offizieller Beitrag

    Auf See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand.

    Und man weiß nie wie der Richtergott gerade geschlafen hat.

    wie gesagt, ist Tagesgeschäft, da reißt sich kein Richter ein Bein aus.

    Zudem steht mir ja das Rechtsmittel Wiedereinstezuing in den vorigen Stand zur Verfügung, wie bereits beschrieben.

    Wenn ich einfach so nicht erscheine, wird der eh verworfen, das wäre auch noch möglich...

  • Ich hatte damals das Glück, daß der Motorradpolizist mich damals an einer ganz anderen Ampel vermutet hatte als in seinem Bericht angegeben. Schon war Ende vom Prozess.

    WIR sind Europa, nicht ihr !
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    Keinen Millimeter nach rechts in ganz Europa.
    8x 205 60-128PS, 1x Partner HDI 1,6 , 2x 206CC 135 , 1x 407 HDI 1,6 , 1x 208 GTI 30th 8), 1x 3008 I HDI 2l, 1x 607 V6 :thumbup:

    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....

    • Offizieller Beitrag

    Sooo, entbunden wäre ich gewesen...8oAber das ganze wurde auf Dezember verschoben, jetzt also nochmal der gleiche Antrag für die neue Hauptverhandlung einreichen, ^^:rolleyes:^^^^

    • Offizieller Beitrag

    Ohhh.. Ich hoffe eigentlich, dass 6 Monate nach der Verschiebung gar nix mehr passiert, und somit die Verfolgungsverjährung eintritt ^^

    Wobei, die genauen Fristen weiß ich gar nicht auswendig, müsste ich mal nachschauen..

    Ja, ist echt ein Pups, aber so ist es eben beim Amtsgericht, da landet halt der ganze Kleinkram Kruscht :)

    • Offizieller Beitrag

    Um hier abzuschließen ^^

    Wie ich ja bereits von ausgegangen bin, habe ich obsiegt 8)

  • Glückwunsch zur erfolgreichen Abwendung!

    Lang genug hat es gedauert. Eine genauere Erklärung gabs wohl nicht, schade. Wäre interessant gewesen.

    Egal, verfrühtes Weihnachtsgeschenk, bist wohl doch ein kleines Christkind ;)

  • Glückwunsch zur erfolgreichen Abwendung!

    Lang genug hat es gedauert. Eine genauere Erklärung gabs wohl nicht, schade. Wäre interessant gewesen.

    Egal, verfrühtes Weihnachtsgeschenk, bist wohl doch ein kleines Christkind ;)

    Bei dem Geburtsdatum hatte auf jeden Fall das Christkind die Finger im Spiel ;)

  • sehe ich auch so

    1. Auto ca. 1980 Moskwitsch 434 Zweisitzer, danach 2 Stück 2140 Moskwitsch Kombi 5 Türer
    ab ca. 1992 Peugeot 205 1,4 Liter 5 Türer
    Ab 1993 Lada 1500 Limousinen – 2 Stück ,danach Lada Kombi 1700i
    2002 Laguna Kombi 2,2 Saugdiesel mit 0 Problemen

    :pug1:2012 Peugeot 106 + 2017 Peugeot 205 Cabrio + 2020 Peugeot 205 Automatik

    ab 1980 bereits 3x in der Werkstatt gewesen

    • Offizieller Beitrag

    Glückwunsch zur erfolgreichen Abwendung!

    Lang genug hat es gedauert. Eine genauere Erklärung gabs wohl nicht, schade. Wäre interessant gewesen.

    Egal, verfrühtes Weihnachtsgeschenk, bist wohl doch ein kleines Christkind ;)

    Ne, gibt's bei Einstellung nach § 47(2) Owig in der Regel auch nicht. Ist auch nicht nötig. Warum?


    Ganz einfach, die Sache wurde gar nicht weiter erfolgt. In der Regel macht man das, wenn eine Verfolgung bzw Klärung der Sache nicht für geboten erachtet wird, es eine Bagatelle ist, der Ermittlungaufwand zu hoch ist, oder oder am Schluss, trotz aufwendigem Verfahren ein Freispruch stehen würde.

    Nutzt man normalerweise um leidige Owig Verfahren "loszuwerden", die einfach nur sinnlos sind und zu nichts führen bzw eine Haltbarkeit des Bußgeldbescheides unwahrscheinlich ist.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Wenn das mal immer so wäre bei unseren grünen Freunden.... Hab da schon ganz anderes erlebt, wo sie am Ende doch verloren haben.

    WIR sind Europa, nicht ihr !
    Warum überhaupt AfD (Alternative für Doofe). Wir fahren doch Peugeot ;)
    Keinen Millimeter nach rechts in ganz Europa.
    8x 205 60-128PS, 1x Partner HDI 1,6 , 2x 206CC 135 , 1x 407 HDI 1,6 , 1x 208 GTI 30th 8), 1x 3008 I HDI 2l, 1x 607 V6 :thumbup:

    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....