Ironie des Schicksals - allgm. Verkehrskontrolle

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    So, da dreht man noch gegen 23 Uhr ne gemütliche Runde mit dem Auto und dann das.


    Was ist Ironie??


    In Auto zur Entspannung noch nen Rechts-Podcast zu hören (mache ich gerne nachts) in dem es u. a. um die Verschärfung des Polizeirechts bzw der Befugnisse geht, und dann wird man selber kontrolliert ;(X/


    Diesmal, dumm gelaufen. Ich meine ich bin ja kein Anfänger, bei bisher 13 Kontrollen. War 3 mal auf verschiedenen Wachen, 3 Urinproben (natürlich freiwillig), 1 Blutprobe (auch freiwillig). Waren meistens, nette Gespräche, über dies und das...


    Jetzt werfen die mir vor, Weisungen zum anhalten nicht folge geleistet zu haben ^^. Sachen gibt's 😜

    Schwer möglich, bei 2 dunklen Gestalten am Straßenrand, ohne Leucht-Weste, Kelle, oder Leuchte. Jedenfalls habe ich es nicht bemerkt, erst als die hinter mir hergefahren sind.

    Und selbst dann, bin ich meiner Auffassung nicht in der Pflicht an Ort und Stelle eine Vollbremsung hinzulegen, sondern mir 50m weiter durchaus eine geeignete Feldweg Einfahrt ansteuern zu können/dürfen.


    Naja, da war ich entgegen meinem üblichen Verhalten in diesen Situationen doch etwas patzig, zudem ich schon deutliche freundlichere Kontrollen erlebt habe, wo ich auch nie sofort ne Vollbremsung hingelegt hatte.


    Aber vlt hatte er nur einen schlechten Tag.


    Jedenfalls, Formulierung für die Anhörung hab ich schon im Kopf, Urteile, Kommentare, Vorschriften liegen parat. 😅:thumbup:


    Chanchen stehen nicht sooo schlecht würde ich sagen. Kann mich aber irren. In dem Bereich, ist es etwas dürftig was Kommentare, Urteile betrifft.


    Na ja, zur Not folgt, dann eben ggfs noch ein Einspruch später, gegen den Bußgeld Bescheid.

    70 Euro und 1 Punkt.

    Na ja, selbst wenn, in 2,5 Jahre ist er weg, und da ich ja sonst ein relativ gesittet Fahrer bin 🤷‍♂️


    Gute Nacht :)

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Das ist ja überproportional oft kontrolliert, oder?


    Ich wurde seit 1985 exakt 1x angehalten.... in einer Vollkontrolle, in der alle (!) rausgezogen wurde...

    Vergess ich nie, wie ich vor lauter Aufregung dem Polizisten ins Ohr gehaucht habe statt in‘s Gesicht...

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

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    Das ist ja überproportional oft kontrolliert, oder?


    Ich wurde seit 1985 exakt 1x angehalten.... in einer Vollkontrolle, in der alle (!) rausgezogen wurde...

    Vergess ich nie, wie ich vor lauter Aufregung dem Polizisten ins Ohr gehaucht habe statt in‘s Gesicht...

    öhmmm, ja lag hauptsächlich an meinem alten 306:P

    Und früher während der Ausbildung, sind wir öfter abends noch rumgefahren, das war in nem anderen Landkreis und dann fällt das auswärtige Kennzeichen ins Auge.


    Aber es war nie was ;)

  • Meine einzige Kontrolle fand auch in einem Peugeot statt, by the way! Vielleicht ist da ja ein tragischer Zusammenhang :think1:


    :lol:


    Ich ging übrigens davon aus, dass bei dir nie etwas war! 8)

    1109235.png  :drive: und AdBlue ca. 1,3 l/1000km (Stand nach 69000 km)

  • Also wenn die Polizei hinter mir fährt halte ich nicht automatisch an. Im Normalfall überolen die einen und winken mit der Kelle, bzw. die Leuchtreklame am Dach zeigt "Bitte Folgen".

    Habe aber keine einschlägige Erfahrung:music1:, da ich erst einmal in einer Vollkontrolle angehalten wurde - wie alle anderen auch. Und das ist auch schon 35 Jahre her.

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    Meine einzige Kontrolle fand auch in einem Peugeot statt, by the way! Vielleicht ist da ja ein tragischer Zusammenhang :think1:


    :lol:


    Ich ging übrigens davon aus, dass bei dir nie etwas war! 8)

    das Auto war einfach zu aufällig, zum Schluss kannten Sie es aber dann :)

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    Also wenn die Polizei hinter mir fährt halte ich nicht automatisch an. Im Normalfall überolen die einen und winken mit der Kelle, bzw. die Leuchtreklame am Dach zeigt "Bitte Folgen".

    Habe aber keine einschlägige Erfahrung:music1:, da ich erst einmal in einer Vollkontrolle angehalten wurde - wie alle anderen auch. Und das ist auch schon 35 Jahre her.

    beides ist möglich und gebietet aber das halten...Ich habe aber die einschlägege Rechtsliteratur bereits durch.

    Rechtschutz Versicherung lohnt sich nicht bie 150 EUR Selbstbeteiligung u. ggf. 120 EUR insgesamten Kosten.

    ICh vertrete mich selber, weenn es vors Gericht gehen sollte :)

  • Man kann Kontrollen auch provozieren mit einem Wunschkennzeichen: AC AB xxx. Heißt hier: All Cops are bandits

    Sohnemann hatte das mal und wurde dauernd kontrolliert. Er kannte einige "Cops" danach schon persönlich.;)

    Heute fährt er nur mit 3 letzten Zahlen rum, 205 eben. Ist seitdem nie mehr kontrolliert worden.

    WIR sind Europa, nicht ihr !
    Warum überhaupt AfD (Alternative für Doofe). Wir fahren doch Peugeot ;)
    Keinen Millimeter nach rechts in ganz Europa.
    8x 205 60-128PS, 1x Partner HDI 1,6 , 2x 206CC 135 , 1x 407 HDI 1,6 , 1x 208 GTI 30th 8), 1x 3008 I HDI 2l, 1x 607 V6 :thumbup:

    Das alles allerdings auf 3 Fahrer verteilt, damit jeder mal was zum Wechseln hat....

  • Beim Hinterherfahren (falls sie nicht vorbei können), müssen sie sich aber schon expliziet (Horn, Blitzlicht, Schriftzug im Signalgeber) bemerkbar machen, sonst halte ich nicht unbedingt an.

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    Beim Hinterherfahren (falls sie nicht vorbei können), müssen sie sich aber schon expliziet (Horn, Blitzlicht, Schriftzug im Signalgeber) bemerkbar machen, sonst halte ich nicht unbedingt an.

    das ist klar, das muss passieren, ist auch recht gut geregelt.


    Striitig ist nur, ob man an Ort und Stelle ne Vollbremsung machen muss (sinngemäß). Das wird der intressante Punkt. Meiner Aufassung nach eben nicht...mal schauen

  • Ich glaube du hast da aber wenig Chancen für einen "Freispruch".


    Zum einen waren es 2 Polizisten, also hatte der eine einen Zeugen. Du hingegen warst aber alleine, ohne Zeugen.

    Zum anderen halte ich die "Selbstverteidigung", also ohne Anwalt, für nicht erfolgsversprechend.


    So dumm die Aktion auch gelaufen ist, aber wenn die Streife es so will, dann bekommt sie auch ihr "Recht".

  • Beim Hinterherfahren (falls sie nicht vorbei können), müssen sie sich aber schon expliziet (Horn, Blitzlicht, Schriftzug im Signalgeber) bemerkbar machen, sonst halte ich nicht unbedingt an.

    das ist klar, das muss passieren, ist auch recht gut geregelt.


    Striitig ist nur, ob man an Ort und Stelle ne Vollbremsung machen muss (sinngemäß). Das wird der intressante Punkt. Meiner Aufassung nach eben nicht...mal schauen

    Es kommt auf die Situation drauf an, bzw. wie sie sich bemerkbar machen. Mit Sonderrechten und STOP-Aufforderung sollte man gleich halten, sollte es ihnen nicht passen sagen sie schon "fahren Sie zur nächsten Haltemöglichkeit". Ansonsten könnte es funktionieren mit rechtem Blinker, oder Warnblinker und langsamer fahren. Aber natürlich nicht Kilometerweit. An unübersichtlichen, oder gefährdeten Stellen würde ich allerdings auch nicht stehen bleiben.

  • Ich wurde noch ein weitere Mal "angehalten" von so einer Leuchtreklame am Auto "bitte folgen"...

    Ich fuhr hinterher bis auf die Dienststelle und dann passierte nichts...

    Den Worten des verdutzten Polizisten zufolge war zu der Zeit der Schalter für das "bitte folgen" so doof montiert, dass man leicht dagegen kam… selten so gelacht!

    Habe aber von einem Antrag auf KM-Geld abgesehen, weil die Wache ja fast auf meinem Weg lag - bin ja kein Unmensch!:)

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    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das etwas positiver. Es geht hier erst mal gar nicht um Zeugen, sondern um Zulässigkeit meiner Handlung. Wenn, das Anhalten korrekt war, auch wenn es etwas verspätete erfolgt ist, dann geht der Vorwurf ins Leere. Nur darum geht es ja. Ich zweifle gar nicht die Kontrolle an sich an (§36 Abs. 5 StVO) an. Da ist alles gut.

    Ich bin nur der Meinung, daraus folgt nicht, das Auto sofort ohne Rücksicht auf Verluste abzustellen.

    Ich habe mir die Rechtskommentare (Hentschel, Weinl, Juris PK) durchgelesen und habe die Urteile recherchiert. Dort wird bereits von einer angemessene Zeit, und einer geeigneten Stelle gesprochen, je nachdem wie die Umstände waren. Es wird von anhalten im Sicht- und Rufbereich gesprochen. Da sit meiner MEinung nach bei ca. 40,50m gegeben.


    Im Bußgeldverfahren kann man sich, wenn man sich auskennt selbst verteidigen, ich komme ja aus dem Bereich Recht/Verwaltung und arbeite täglich mit Gesetzen u. Vorschriften, insofern ist es mir nicht ungekannt. Die Rechtschutz Versicherung lohnt nicht, da der Streitwert zu gering ist.

    Akteneinsicht kann ich auch selbst beantragen (12 EUR Gebühr).


    Womit ich dir Recht geben, ist, wenn es um Fahrverbote geht oder Sachverständigen Gutachten erstellt werden müssen, dann sollte man es eher nicht machen, das wird auch recht teuer.


    Der Einspruch kann auch jederzeit (im Zwischenverfahren, oder in der Hauptverhandlung zurückgenommen werden, dann kommen noch ein paar EUR Amtsgerichtsgebühr etc dazu, das ist bei einem Bußgeld von 70 EUR, aber nichts weltbewegendes.


    Und wenn nicht, egal, ist ja irgendwie auch ein Hobby :)

    • Offizieller Beitrag

    das ist klar, das muss passieren, ist auch recht gut geregelt.


    Striitig ist nur, ob man an Ort und Stelle ne Vollbremsung machen muss (sinngemäß). Das wird der intressante Punkt. Meiner Aufassung nach eben nicht...mal schauen

    Es kommt auf die Situation drauf an, bzw. wie sie sich bemerkbar machen. Mit Sonderrechten und STOP-Aufforderung sollte man gleich halten, sollte es ihnen nicht passen sagen sie schon "fahren Sie zur nächsten Haltemöglichkeit". Ansonsten könnte es funktionieren mit rechtem Blinker, oder Warnblinker und langsamer fahren. Aber natürlich nicht Kilometerweit. An unübersichtlichen, oder gefährdeten Stellen würde ich allerdings auch nicht stehen bleiben.

    das ist der Punkt, nachts auf der Bundesstrßenzubringer, auf der Kreuzung in der Kurve.

    Da habe ich es vorgezogen, kurz nach rechts noch in den Feldweg einzubiegen...Das sind ca.- 50m


    hier zu sehen, der pinke Pfeil, dort habe ich gehalten

    .

  • Richtig, und ohne Anwalt wird es schwierig.

    • Offizieller Beitrag

    wie gesagt es geht hier gar nicht um Zeugen oder Recht. Es geht nur darum, ob man dem Anhaltesignal nachkommt, wenn man noch ca. 50m fährt. Das hat nichts damit zu tun. Die Polizisten geben nur an, dass ich nicht sofrot gehalten habe, das bestreite ich auch gar nicht.

    Es geht dann darum, dass es immer noich rechtezeig gewesen sein kann. Und das ist nicht Sache der Polizei, sondern der Rechtssprechung.

    Der Anwalt macht erst mal auch nichts anderes als ich selbst. GGfs. kann man einen Anwalt immer noch hinzuziehen, wenn es hart auf hart kommen sollte.

    ABer wie gesagt, bei diesem SV unwahrscheinlich

  • Das entscheidende der "Selbstverteidigung" ist, dass du keinen Anwaltsstempel hast.

    Da kannst du dich noch so sehr mit Gesetzen und Paragraphen auskennen und daraus zitieren.

    Selbst mit Anwaltsstempel verteidigt man sich nicht selbst, wegen Selbstbefangenheit.

    Das sollte ein neutraler Anwalt, natürlich in deinem Interesse, machen.


    Wenn ich die Skizze so sehe, dann hast doch sehr früh angehalten.

    Anscheinend warst du auf der Abbiegespur und musstest dadurch den Abbiegevorgang einleiten.

    Da kann man ja nicht plötzlich geradeaus rechts ran fahren.


    Aber das ist nur eine Sache.

    Die Streife kann dir ja vorwerfen, dass du noch km-weit weiter gefahren bist.

    Gibt es eigentlich eine GPS-Überwachung, bzw. Aufzeichnung in Streifenwagen?

    Damit könnte man ja belegen, wie weit die Streife fahren musste, bis sie angehalten hat.

    Wenn nicht, dann kann sie ja alles mögliche erzählen. Da sie zu zweit waren, ist deren Wort mehr Wert als deins.

    Es muss ja nicht stimmen, was die erzählen. Die werden aber wohl auch kaum ihren Fehler selbst zugeben.


    Ich finde aufgrund der Tatsache und deiner Beschreibung die Anschuldigung der Streife lächerlich.

    Wenn du daraufhin noch patzig wurdest, dann haben die sich bestimmt gedacht: Ok, jetzt kriegen wir dich dran.

  • An so einer Stelle wollen die Dich zum Halten bewegen?? Da wäre ich auch weiter gefahren.

    Hast Du denn Deinen Haltewillen irgenwie bezeugt, z.B. durch Warnblinker? Aber auch das könnten sie abstreiten:/

    Ansonste sehe ich aber genauso wie CK308

    • Offizieller Beitrag

    Blinker gesetzt, mehr zu machen ist eigentlich nicht notwendig, Ich glaube es lag daran, dass die Ampel beim heranfahren rot war, ich langsam geworden bin, da dachten sie ich halte an, dann bei grün bin ich in den Feldweg abgebogen :)


    Klassisches Missverständis würde ich sagen. Na egal, ich warte mal ab und dann schau ich mal weiter :)