Radarwarner für das TomTOM im 3008

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    Sether


    Mit der Beurteilung ob aktive App oder passive wird es sicher schwierig zu beurteilen. Ein Handy kann ja auch nicht auf bloßen Verdacht ausgewertet werden..

    Ich denke, bzw ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie mit §42a WaffG ist

    Kommt wohl eher auf den Einzelfall an https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    Demnach ist es verboten ein Messer über 12cm Klinge zu führen... es sei denn, es liegt ein berechtigtes Intresse vor.


    A) Angler mit Ausrüstung auf den Heimweg vom Fischen mit Fische - berechtigtes Intresse, wohl ok.


    B) Typ der mit Messer durch Fußgängerzone rennt - Kein berechtigtes Intressse, nicht ok.


    Ganz vereinfacht gesagt...


    Aber wie gesagt, sicher schwierig und ich habe den Beschluss nicht komplett gelesen..


    Nicht vergessen, es geht ja auch Nur um eine Owig.

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    Es geht nicht um Besitz einer App sondern mitführen eines Handy mit App. Wenn du ein Handy in Besitz hast, führst du es auch mit, da du die momentane tatsächliche Verfügungsgewalt darüber hast. Mitführen/besitzen kann ich ein Handy mit App aktiv laufend oder passiv. Das ist der Knackpunkt,der zur Debatte stand..


    Passiv auf Handy mitführen noch ok? Ggfs noch fraglich/ungeklärt.


    Aktiv auf Handy mitführen ? Definitiv nicht ok.

  • Danke, das mit dem Messer kenne ich, hatte mal nach dem Partyservice einen paar Kochmesser nachts bei mir und wurde auf Drogen kontrolliert, also Tasche aufmachen und erklären, da ich nicht wie ein "Koch" aussehe, wegen Übermüdung rote Augen hatte war das ganz lustig.

  • Aber genau das habe ich doch geschrieben?=O^^

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

  • Moin,


    Summary für "mich" ist - bei Euch sind Radarwarner generell verboten. Ob, wie und überhaupt, das die Polizei bei einem "mitgeführten" Handy kontrollieren kann/ will ist für mich offen. Von PUG wird es bei Euch daher definitv niemals eine Freischaltung für das "Gefahrenstellen" Feature geben. Ist auch bei meinem GT und bei Euch trotz ABO in DE nicht verfügbar. In Österreich/ Italien etc. funktioniert das Feature super und ist mir die ~ 60€/ Jahr definitiv wert. Da kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung aus Gedankenlosigkeit definitiv mehr.


    l. G.

    Karl

    • Offizieller Beitrag

    Mittns


    Ja, aber Sether Frage, soweit ich verstanden habe war, ob ein Handy mit inaktiver App auch schon als mitführen eines betriebsbereiten Geräts gilt. Unter damit unter § 23 (1)c StVO fällt.


    Wann ist ein Gerät Betriebsbereit?? Mit installierter, aber inaktiver App? Oder erst mit aktiver?

    .. Hier ist der evtl Knackpunkt, da Vlt. ein Unterschied schon da ist.


    Aber wie gesagt, ich habe den Beschluss nicht gelesen...


    Also wenn ich es inaktiv mitführe, also App zwar installiert, aber nicht aktiv laufend. Dann ggf (noch) nicht verboten,da Gerät (bzw. App) (noch) nicht betriebsbereit.


    Und des Weiteren: Gibt es einen Unterschied zwischen Betriebsbereit bezogen auf das Handy allgemein oder bezogen auf die betriebsbereite App?


    Fragen ober Fragen, die erörtet werden sollten und wollen... Aber nicht mehr von mir und nicht mehr heutexD

    Aktiv definitiv verboten.


    Aber ich denke wir sind uns auch im Sinne einig :)

  • Also ich persönlich würde sagen nein, wenn es nicht im Hintergrund läuft.

    Betriebsbereit würde aus meiner Sicht bedeuten, dass die App automatisch startet oder im Hintergrund mitläuft.

    Nur installiert und nicht im Hintergrund laufend ehr nein.


    Dummerweise startet fast jede App automatisch weil die zurückgebliebenen Entwickler irgendwie einen Fetisch dafür haben und immer wollen, dass ihre App unbedingt beim Start laufen muss.

    Wenn man das nicht selbst wieder umstellt, ist es aus meiner Sicht auf jedenfall eine Betriebsbereite App.


    Aber da die meisten Gesetze eh noch aus dem Mittelalter stammen, können wir nur rätseln. xD

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

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    Dummerweise startet fast jede App automatisch weil die zurückgebliebenen Entwickler irgendwie einen Fetisch dafür haben und immer wollen, dass ihre App unbedingt beim Start laufen muss.

    Wenn man das nicht selbst wieder umstellt, ist es aus meiner Sicht auf jedenfall eine Betriebsbereite App.

    und daher sehr intressant...aber in der Praxis eher egal, da es kaum zu Kontrollen kommen wird(kann) und ein Handy auch nicht "einfach so" ausgewertet werden kann.

    btw. das Gesetz ist bzw. der Absatz ist von 2001. da gab es noch die guten alten Riesen Mobil Teile :P insofern muss es nun natürlcih auf die heutigen Smartphones übertragen werden. Evtl. vlt. muss auch das angepasst werden, falls es mit dem damilgen Wortllaut nicht mehr darunterfällt. Aber lt. dem Beschluss u. div. Urteilen ist dies wohl aktuell nicht nötig.

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    Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt

    hier ein Auszug aus dem von mir verlinkten Urteil/Beschluss

    (1) Der Umstand, dass ein Smartphone bauseits zur mobilen Telekommunikation und gerade nicht primär dazu bestimmt ist, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen, führt zu keiner abweichenden Beurteilung.


    Ähnliches für Navis, die sind auch zwar nur primär zum naviegieren...aber...na ich denke du weist worauf ich hinaus will...

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    Vielleicht hier noch abschließend dazu:

    Es wird wohl eine neue Fassung der StVO geben ab 2019/2020.


    Dort wird im § 23 ein weiterer Buchstabe eingeführt, (d) der unmissverständlich klarstellt, dass Handys mit installierter Blitzer app als betriebsbereites Gerät gelten und somit nicht erlaubt sind.


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile

    • Offizieller Beitrag

    Und ja, dem geneigten, aufmerksamen Leser wird sicher nicht entgangen sein, dass dies für den Fahrzeugführer gilt. Der Beifahrer war auch bei der alten Regelung/Fassung außen vor. ;)

    Aber dass hatte ja bereits, der verlinkte PK zum Straßenverkehrsrecht klargestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du tun, solange du nicht alleine im Auto bist auch überhaupt kein thema mMn :)

  • Hmm, dann bringen wir noch ein wenig Dunkelheit ins Dunkle, z.B. Waze und in Zukunft auch Google Maps bieten von Haus aus eine Warnfunktion für Blitzer an. In Falle von Google Maps ist die App ja auf so gut wie JEDEM Android Gerät vorinstalliert. Wäre das Mitführen dann auch nicht gestattet?

    Peugeot 3008 Allure inkl. GT Line THP165 EAT6 - Met. Ultima Red - Stoff/Kunstleder Imila Schwarz - Focal Soundsystem - 3D Navigationssystem NAC - AGR Sitze - Easy Paket - Panoramadach - Keyless System - ACC - Reserverad mit LM Felge 18" - Winterräder LM Felge "Detroit"

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage. Warten mir mal die endgültige Fassung der "neuen" StVO ab.

    Strennggenommen Vlt ja. Aber wie gesagt wenn es kaum kontrolliert bzw nachgewiesen werden kann, ist es eher ein Papiertiger.

    .

    Aber es bleibt spannend :)

    • Offizieller Beitrag

    Mittns Klar, dann wirst du nicht betraft wegen Blitzer app, dafür aber in die Klappse eingewiesen... :P😬😅


    Wähle das kleinere Übel :P

  • und genau diese Antwort habe ich erwartet. Sonst wäre sie von mir gekommen.:)

    1. Auto ca. 1980 Moskwitsch 434 Zweisitzer, danach 2 Stück 2140 Moskwitsch Kombi 5 Türer
    ab ca. 1992 Peugeot 205 1,4 Liter 5 Türer
    Ab 1993 Lada 1500 Limousinen – 2 Stück ,danach Lada Kombi 1700i
    2002 Laguna Kombi 2,2 Saugdiesel mit 0 Problemen

    :pug1:2012 Peugeot 106 + 2017 Peugeot 205 Cabrio + 2020 Peugeot 205 Automatik

    ab 1980 bereits 3x in der Werkstatt gewesen