Kann mir jemand sagen, ob man für das TomTom im 3008 auch den normalerweise erhältlichen Radarwarner buchen kann ? Bei TomTom ? Hatte mich so daran gewöhnt in meinem mobilen Gerät
Radarwarner für das TomTOM im 3008
- savoirvivre
- Geschlossen
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Nein, geht in Deutschland nicht, weil nicht erlaubt. Als Österreicher sieht das schon anders aus.
Aber da gibt es hier schon zig Diskussionen drum
LG Mainy
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Wieso nicht erlaubt ? Wenn TOM TOM ganz offiziel bei seinen Mobilgeräten diES ANBIETET; UND ZWAR offiziell
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Nein, geht in Deutschland nicht, weil nicht erlaubt. Als Österreicher sieht das schon anders aus.
Aber da gibt es hier schon zig Diskussionen drum
LG Mainy
Nun, das kenne ich anders. Beim TomTom ist ja kein aktiver ( der ist verboten ) Radarwarner inkludiert, sondern LEDIGLICH ein passiver, GPS basierter ( da gibt es Urteile die klar erlauben) . Daher meine Frage. Aktive Radarwarner zeigen technisch basiert die Radarmessung als solche an, und geben nicht einfach den Standort fest verbauter mittels Hinweis an.
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§ 23 Abs. 1b StVO
ZitatWer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Ergo, nicht erlaubt.
Man kann es sich zwar schönreden, aber es ist dennoch verboten, da der Radarwarner die genaue Position der Blitzer anzeigt.
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Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt 2. GPS basiert und nach Urteilen erlaubt 3. zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder.. und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt
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Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt
Wozu es bestimmt ist und was es (illegalerweise in Deutschland macht) macht, sind doch 2 Paar Schuhe, findeste nicht?
Ich könnte mir auch Uran kaufen und sagen, ich möchte meinen Garten nur grün leuchten lassen.
Glauben wird's mir keiner.
2. GPS basiert
Wie jede andere Blitzer App (die verboten ist), worauf willst Du hinaus?
nach Urteilen erlaubt 3
Quelle?
zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder
Das gilt doch auch für stationäre Blitzer und nicht nur für mobile...
Denkst du, Peugeot sperrt es ohne Grund in Deutschland?
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Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt 2. GPS basiert und nach Urteilen erlaubt 3. zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder.. und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt
Deine Meinung sei Dir unbenommen, trotzdem wirst Du bei Peugeot ein zwar freundliches, aber bestimmtes NEIN zu hören bekommen, wenn Du den Wunsch nach einer Blitzerwarnung äußerst.
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nach Urteilen erlaubt 3
Quelle?
Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib*
Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.
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Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt
In diesen Fall, reicht die Möglichkeit, dass das Gerät das könnte, wenn es, betriebsbereit mitgeführt wird.
und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt
Warum stellst du sie dann?
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aber wie so vieles, da gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit und das WWW ist für mich kein Shopping- bzw. Spielportal sondern eine riesige Informationsquelle, (früher als Kind musste man in die Stadtbibliothek später in die Unibibliothek um spez. Infos zu bekommen, heutzutage kann ich das vom Sofa aus, bequemer und reichhaltiger recherchieren.
Also wenn so eine App für den Bereich außerhalb D funktioniert, kann das Gerät und die SW das. Dann braucht man nur noch die entsprechenden Daten von D, dann noch schauen das über den Standort keine Abschaltung erfolgt.
Ungefähr so geht das
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Quelle?
Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib*
Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.
Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast
Oder hast du das nur vorher versteckt
Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen
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@silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?
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Wothanius, NEE silent green macht das schon richtig, ein Forum muss aufpassen was da an Infos verteilt wird. Und denen die sich mit Jura nicht auskennen hilft das. Auch wenn gerade die jüngere Generation mit einem I-Net ohne Kontrolle (Urheberrechte usw.) aufgewachsen ist, gibt es doch in ehemals Preußen viele Vorschriften, egal wie dumm oder alt sie sind, aber Gültigkeit haben.
Und das da jemand "Silent Green" da den Finger hebt, im Bewusstsein das dies nicht gern gelesen wird, ist OKAY, weiter so.
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Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib*
Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.
Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast
Oder hast du das nur vorher versteckt
Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen
Na, war ich eigentlich schon immer, aber die entsprechenden Fragen waren nicht da... ... Waren sonst nur Fragen wegen TÜV Abnahme und so... Und bissle EU Verordnungen... Die sind immer schwer zu finden bzw zu durchforsten...
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@silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?
Das Vorhalten einer Möglichkeit zur Überwachung einer Geschwindigkeitskontrolle ist in DE verboten.
Also: App auf dem Handy ist verboten, egal ob Handy aus oder nicht. Man hat die Möglichkeit die APP zu benutzen. Dementsprechend ist das illegal.
Was ist so schwer daran dass zu verstehen.
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Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast
Oder hast du das nur vorher versteckt
Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen
Na, war ich eigentlich schon immer, aber die entsprechenden Fragen waren nicht da... ... Waren sonst nur Fragen wegen TÜV Abnahme und so... Und bissle EU Verordnungen... Die sind immer schwer zu finden bzw zu durchforsten...
Wenn es uns hilft, darfst Du das gerne auch weiterhin einbringen
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@silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?
Dasselbe wie in § 23 Abs. 1b StVO.
Besitz ist nicht verboten.
Aber wenn du mit aktiver App erwischt wirst, gibts Ärger.
Es gibt so einige Möglichkeiten herauszufinden, wann die App im Einsatz war.
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Nichts ist daran schwer zu verstehen. Danke, (bestimmt auch von anderen aus dem Hintergrund) das Du es so deutlich formuliert hast
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@silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?
Laut dem Kommentar ja, wenn App aktiv. Zb wenn sie as ich per Sound meldet oder so.. .Und dem unten verlinkten Beschluss wohl auch... Habs aber nur grob überflogen..
wird sicher im Einzelfall aber schwierig was die Beweis Führung betrifft, wenn app inaktiv. Müsste man ggf nochmal recherchieren..
ZitatNunmehr hat eine neue Variante das Störverbot in den Fokus gerückt: Das Smartphone mit
„Blitzer-App“. Nach dem OLG Celle51 hat jetzt auch das OLG Rostock
52 einen Autofahrer wegen
eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO verurteilt, weil er während der Fahrt ein Mobiltelefon
betriebsbereit mit sich führte, auf dem eine „Blitzer-App“ installiert war und während der Fahrt live
geschaltet blieb5
Das Urteil/Beschluss wäre wohl dieses (Fußnote 51 im Kommentar).
Beschluss v. 03.11.2015 - 2 Ss OWi 313/15 - NJW 2015, 3733.