Radarwarner für das TomTOM im 3008

  • Kann mir jemand sagen, ob man für das TomTom im 3008 auch den normalerweise erhältlichen Radarwarner buchen kann ? Bei TomTom ? Hatte mich so daran gewöhnt in meinem mobilen Gerät :)

  • Nein, geht in Deutschland nicht, weil nicht erlaubt. Als Österreicher sieht das schon anders aus.

    Aber da gibt es hier schon zig Diskussionen drum

    LG Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


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  • Nein, geht in Deutschland nicht, weil nicht erlaubt. Als Österreicher sieht das schon anders aus.

    Aber da gibt es hier schon zig Diskussionen drum

    LG Mainy

    Nun, das kenne ich anders. Beim TomTom ist ja kein aktiver ( der ist verboten ) Radarwarner inkludiert, sondern LEDIGLICH ein passiver, GPS basierter ( da gibt es Urteile die klar erlauben) . Daher meine Frage. Aktive Radarwarner zeigen technisch basiert die Radarmessung als solche an, und geben nicht einfach den Standort fest verbauter mittels Hinweis an.

  • § 23 Abs. 1b StVO

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

    Ergo, nicht erlaubt.

    Man kann es sich zwar schönreden, aber es ist dennoch verboten, da der Radarwarner die genaue Position der Blitzer anzeigt.

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

  • Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt 2. GPS basiert und nach Urteilen erlaubt 3. zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder.. und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt :)

  • Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt

    Wozu es bestimmt ist und was es (illegalerweise in Deutschland macht) macht, sind doch 2 Paar Schuhe, findeste nicht?

    Ich könnte mir auch Uran kaufen und sagen, ich möchte meinen Garten nur grün leuchten lassen.

    Glauben wird's mir keiner.xD

    2. GPS basiert

    Wie jede andere Blitzer App (die verboten ist), worauf willst Du hinaus??(

    nach Urteilen erlaubt 3

    Quelle?

    zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder

    Das gilt doch auch für stationäre Blitzer und nicht nur für mobile...

    Denkst du, Peugeot sperrt es ohne Grund in Deutschland?

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

  • Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt 2. GPS basiert und nach Urteilen erlaubt 3. zeigt KEINE mobilen Dienste an und die StVO kennt wohl jeder.. und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt :)


    Deine Meinung sei Dir unbenommen, trotzdem wirst Du bei Peugeot ein zwar freundliches, aber bestimmtes NEIN zu hören bekommen, wenn Du den Wunsch nach einer Blitzerwarnung äußerst.

    Gruß aus Wien
    Leon

    • Offizieller Beitrag

    nach Urteilen erlaubt 3

    Quelle?

    Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib* ;)

    Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















    • Offizieller Beitrag

    Nonsense, denn das Gerät ist : 1. nicht dafür bestimmt

    In diesen Fall, reicht die Möglichkeit, dass das Gerät das könnte, wenn es, betriebsbereit mitgeführt wird.


    und dein ERGO wird von Gerichten ANDERS gesehen... Frage hat sich erledigt :)

    Warum stellst du sie dann?

  • aber wie so vieles, da gibt es doch bestimmt eine Möglichkeit und das WWW ist für mich kein Shopping- bzw. Spielportal sondern eine riesige Informationsquelle, (früher als Kind musste man in die Stadtbibliothek später in die Unibibliothek um spez. Infos zu bekommen, heutzutage kann ich das vom Sofa aus, bequemer und reichhaltiger recherchieren.


    Also wenn so eine App für den Bereich außerhalb D funktioniert, kann das Gerät und die SW das. Dann braucht man nur noch die entsprechenden Daten von D, dann noch schauen das über den Standort keine Abschaltung erfolgt.


    Ungefähr so geht das

  • Quelle?

    Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib* ;)

    Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.

    Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast8o:music1::huepfen1:

    Oder hast du das nur vorher versteckt:lol::rock::lol:

    Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen:cool::help:

  • @silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?

  • Wothanius, NEE silent green macht das schon richtig, ein Forum muss aufpassen was da an Infos verteilt wird. Und denen die sich mit Jura nicht auskennen hilft das. Auch wenn gerade die jüngere Generation mit einem I-Net ohne Kontrolle (Urheberrechte usw.) aufgewachsen ist, gibt es doch in ehemals Preußen viele Vorschriften, egal wie dumm oder alt sie sind, aber Gültigkeit haben.

    Und das da jemand "Silent Green" da den Finger hebt, im Bewusstsein das dies nicht gern gelesen wird, ist OKAY, weiter so.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde mich auch seeehr interessieren. *händereib* ;)

    Ansonsten verweise ich gerne noch auf den PK Straßenverkehrsrecht, den ich an Dieser Stelle (Post #15) bereits zitiert bzw gepostet hatte, wenn auch zu einer anderen Fragestellung... Hier könnte evtl Rn. 33,43 inressant sein.

    Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast8o:music1::huepfen1:

    Oder hast du das nur vorher versteckt:lol::rock::lol:

    Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen:cool::help:

    Na, war ich eigentlich schon immer, aber die entsprechenden Fragen waren nicht da... :):music1:... Waren sonst nur Fragen wegen TÜV Abnahme und so... Und bissle EU Verordnungen... Die sind immer schwer zu finden bzw zu durchforsten...

  • @silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?

    Das Vorhalten einer Möglichkeit zur Überwachung einer Geschwindigkeitskontrolle ist in DE verboten.

    Also: App auf dem Handy ist verboten, egal ob Handy aus oder nicht. Man hat die Möglichkeit die APP zu benutzen. Dementsprechend ist das illegal.

    Was ist so schwer daran dass zu verstehen.

  • Es kann aber nicht irgendwie sein, dass Du Dich langsam zum Paragraphenreiter entwickelst seit Du Deinen Job hier aufgenommen hast8o:music1::huepfen1:

    Oder hast du das nur vorher versteckt:lol::rock::lol:

    Da müssen wir ja aufpassen was wir hier weiterhin erzählen:cool::help:

    Na, war ich eigentlich schon immer, aber die entsprechenden Fragen waren nicht da... :):music1:... Waren sonst nur Fragen wegen TÜV Abnahme und so... Und bissle EU Verordnungen... Die sind immer schwer zu finden bzw zu durchforsten...

    Wenn es uns hilft, darfst Du das gerne auch weiterhin einbringenxD

  • @silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?

    Dasselbe wie in § 23 Abs. 1b StVO.

    Besitz ist nicht verboten.

    Aber wenn du mit aktiver App erwischt wirst, gibts Ärger. :)


    Es gibt so einige Möglichkeiten herauszufinden, wann die App im Einsatz war.

    308 GTi (╯°□°)╯︵ ┻━┻

    • Offizieller Beitrag

    @silent green, wie ist das wenn es eine App fürs Smartphone gibt, diese ist ja theoretisch sofort nach einem Tastendruck aktiv. Dürfte man dann solch ein Handy im eingeschalteten Zustand ( App inaktiv) auch nicht mitführen ?

    Laut dem Kommentar ja, wenn App aktiv. Zb wenn sie as ich per Sound meldet oder so.. .Und dem unten verlinkten Beschluss wohl auch... Habs aber nur grob überflogen..

    wird sicher im Einzelfall aber schwierig was die Beweis Führung betrifft, wenn app inaktiv. Müsste man ggf nochmal recherchieren..

    Das Urteil/Beschluss wäre wohl dieses (Fußnote 51 im Kommentar).

    Beschluss v. 03.11.2015 - 2 Ss OWi 313/15 - NJW 2015, 3733.


    http://www.rechtsprechung.nied…015&st=null&showdoccase=1