......Ich kann mich erinnern, das mein Fahrlehrer, der seinen Job schon seit über 50 Jahre machte mal sagte, egal ob jung oder alt. 3/4 der Fahrer da draußen, wenn Du die Morgen, trotz ihrer Routine und langjähriger Erfahrung, in die selbe theoretische und/oder praktische Prüfungssituation versetzen würdest, die meisten würden durchfallen.
Er war zwar Mitte 70, hat vom Motorrad, PKW, LKW bis Panzer jeden erdenklichen Führerschein aller Klassifikationen, kennt die halbe Stadt die er in seinem Leben schon ausgebildet hat, war aber nach seiner Aussage trotzdem dafür, dass egal ob jung oder alt regelmäßige vorgeschriebene Fahrtauglichkeitsprüfungen, als auch Verkehrsregelkenntisnachweise durchführen müssen. Mit Geschwindigkeitsbegrenzungen alleine ist es nicht getan.
...das ist der Punkt: es ist über weite Strecken altersunabhängig ob die STVO und die entsprechenden Regeln bzw. deren Auswirkungen "verstanden" werden. Beispiel gefällig? Rechtsregel ... ich war am Fahrrad unterwegs ....der von Links kommende bleibt nicht stehen (es ist 30er Zone und er fährt deutlich näher an 50) - ich fahre (sehr langsam) in die Kreuzung ein - der von Links kommende wird etwas langsamer und "weicht" auf die Gegenfahrbahn aus - bleibt dann stehen, öffnet das Beifahrerfenster und "mault" mich an wieso ich nicht stehenbleibe wo er doch mit dem Auto kommt - meine Antwort das es sich bei dieser Kreuzung um die Anwendung der Rechtsregel und 30er Zone handelt wurde mit der Antwort quittiert: Rechtsregel - was heisst das? Wo steht das? Und wieso 30? Ist doch breite Strasse....
Was soll man dazu sagen...