Kommende Änderungen zur StVO

  • Übersetzt heißt das, der Radfahrer hat die gesamte Spurbreite für sich.


    Was mache ich jetzt, wenn er tatsächlich in der Mitte fährt (ist hier sehr beliebt..) ?

    Dann kann ich nicht mehr überholen.

    Ja, bei einer einspurigen Straße ist das dann so.

    Aber wie viele einspurige Straßen haben wir?

    Und wie oft kommt es dann auch noch vor, dass dort gerade genau zu dem Zeitpunkt ein Radfahrer daher fährt, wo man selbst gerade mit dem Auto dahinter ist?

  • Übersetzt heißt das, der Radfahrer hat die gesamte Spurbreite für sich.


    Was mache ich jetzt, wenn er tatsächlich in der Mitte fährt (ist hier sehr beliebt..) ?

    Dann kann ich nicht mehr überholen.

    Ja, bei einer einspurigen Straße ist das dann so.

    Nein. Auch schon bei 2spurigen Straßen.

    Verengte Fahrspuren sind auf den Dörfern keine Seltenheit.

    Und ich meine nicht die Strecken, auf denen nur ein Fahrzeug durchpasst.

  • Zur Rücksicht des Autofahrers gehört für mich dazu, in einer schmalen Strasse (so lang kann die nicht sein, sonst wäre sie wahrscheinlich breiter), den Radfahrer nicht zu überholen, bis ein gefahrloses Überholen (1,5m) wieder möglich ist.

    Was gehört denn dann zur Rücksicht des Radfahrers? Es hießt doch "gegenseitige Rücksichtnahme" ! Was tut denn der Radfahrer,außer beharrlich auf sein Recht zu pochen, Autofahrer anzupöbeln, wenn auch er mal keine freie Fahrt hat ? Auf Schwächere Rücksicht zu nehmen, heißt ja noch lange nicht, sich terrorisieren zu lassen.

    Versteht mich nicht falsch, ich bin beileibe kein Radfahrerhasser, bin selbst oft genug damit unterwegs. Gestern erst wieder, grobe Mißachtung der "rechts vor links" Regel in einer 30er Zone, als ich gehupt habe, hat er mir freundlich den Stinkefinger gezeigt und ist in der Strassenmitte betont langsam vor mir hergefahren.

    Da kann man sich auch mal Gedanken drüber machen, ob man beim nächsten Mal einfach draufhält.

    LG.Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

  • Ja, bei einer einspurigen Straße ist das dann so.

    Nein. Auch schon bei 2spurigen Straßen.

    Verengte Fahrspuren sind auf den Dörfern keine Seltenheit.

    Und ich meine nicht die Strecken, auf denen nur ein Fahrzeug durchpasst.

    In Deutschland sind die Fahrstreifen zwischen 2,75m und 3,75m breit. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…nquerschnitt#Fahrstreifen)

    Selbst wenn der Radsfahrer auf der Fahrspur relativ mittig fährt, so kann man diesen immer noch mit angemessenen Abstand auf der zweiten Fahrspur überholen.

    Wenn schon zwei Autos nebeneinander gefahrlos aneinander vorbei fahren können, dann sollte das bei einem Radfahrer auch möglich sein.

  • Mein Auto ist 2m breit.

    Bei 2,75 hab ich dann noch 75cm zur Mitte.

    Selbst wenn der Radfahrer nicht ganz mittig fährt, habe ich weniger als 1,5m Abstand.

  • Doch, das passt.

    Angenommen wir haben zwei Fahrspuren mit jeweils 2,75m Breite.

    Der Radfahrer fährt mittig auf einer Fahrspur. Ein Radfahrer hat eine Breite von 1m. Somit ist links und rechts jeweils 0,875m Platz.

    Dein Fahrzeug ist 2m breit. Um die 1,5m Abstand zu halten musst du jetzt 0,625m von der Mittellinie entfernt bleiben.

    Somit kannst du sogar ca. 0,1m vom linken Rand wegbleiben und den Radfahrer, der mittig auf der anderen Fahrspur fährt, mit 1,5m Abstand überholen.

  • Ja wenn der Radfahrer zu weit links fährt, dann haste Pech gehabt.

    Gilt für Radfahrer nicht auch ein "Rechtsfahrgebot" ?

    Das sie nicht gleich direkt am Bordstein fahren sollen, ok.

    Aber übermäßig weit links, damit man auch ja nicht überholen kann, zählt ja schon als Verkehrsbehinderung.

  • So, jetzt spiele ich mal ein bisschen SilentGreen xD


    Zitat

    Fahren auf der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 und 2 StVO)Wenn kein beschilderter Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot. Radfahrende müssen also rechts am Fahrbahnrand fahren. Aber wie weit rechts ist das? Durch den Rinnstein, wo sich Schmutz und Scherben sammeln? Oder nahe an parkenden Autos vorbei, deren Türen sich plötzlich öffnen? Besser nicht! Etwa eine Autotürbreite Abstand (mehr als 1 Meter) kann bei parkenden Autos angemessen sein, sonst etwas weniger (0,80 m). Gemeint ist dabei immer der Abstand vom Lenkerende.

    Quelle: https://www.adfc.de/fileadmin/…ahrende_Stand_06.2018.pdf


    StVO §2 Abs. 1 und 2:

    Zitat

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

    Quelle: https://www.stvo.de/strassenve…benutzung-durch-fahrzeuge


    D.h., Auch für Radfahrer gilt ein "Rechtsfahrgebot", sprich, sie sollten relativ weit rechts auf der Fahrspur fahren.

  • Zur Rücksicht des Autofahrers gehört für mich dazu, in einer schmalen Strasse (so lang kann die nicht sein, sonst wäre sie wahrscheinlich breiter), den Radfahrer nicht zu überholen, bis ein gefahrloses Überholen (1,5m) wieder möglich ist.

    Was gehört denn dann zur Rücksicht des Radfahrers? Es hießt doch "gegenseitige Rücksichtnahme" ! Was tut denn der Radfahrer,außer beharrlich auf sein Recht zu pochen, Autofahrer anzupöbeln, wenn auch er mal keine freie Fahrt hat ? Auf Schwächere Rücksicht zu nehmen, heißt ja noch lange nicht, sich terrorisieren zu lassen.

    Versteht mich nicht falsch, ich bin beileibe kein Radfahrerhasser, bin selbst oft genug damit unterwegs. Gestern erst wieder, grobe Mißachtung der "rechts vor links" Regel in einer 30er Zone, als ich gehupt habe, hat er mir freundlich den Stinkefinger gezeigt und ist in der Strassenmitte betont langsam vor mir hergefahren.

    Da kann man sich auch mal Gedanken drüber machen, ob man beim nächsten Mal einfach draufhält.

    LG.Mainy

    Dann solltest du auch meine ganze Aussage zitieren. Dort steht ja, dass beide Seiten Rücksicht nehmen sollten. Gilt für den Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Das der Radfahrer niemanden absichtlich behindern darf, sollte klar sein.


    Ich finde es nicht richtig, wenn man von ,,dem schlimmen Radfahrer" oder ,,dem schlimmen Autofahrer" im Allgemeinen spricht. Es sollte sich jeder an die Regeln halten.


    Die Idee mit dem einfach draufhalten ist hoffentlich nicht dein Ernst. Wenn ja, solltest du das zum Schutz der Allgemeinheit nochmal überdenken.

  • Der Radfahrer fährt mittig auf einer Fahrspur.

    Schreibe ich echt so missverständlich?

    :think1:

    Dann wäre es Behinderung durch den Radfahrer.


    Weiss aber auch nicht wann mir das zuletzt passiert ist, dass ein Radfahrer vor mir mittig zwischen beiden Spuren fährt.

  • Schreibe ich echt so missverständlich?

    :think1:

    Dann wäre es Behinderung durch den Radfahrer.


    ... mittig zwischen beiden Spuren fährt.

    Ich hab das so krass erst hier im Münsterland erlebt. Kann natürlich mit der allgemeinen Verrohung in den letzten Jahren zusammen hängen.

    Theoretisch hab ich da genug Aufnahmen auf der Dashcam von, allerdings ist das so normal, dass ich nicht mal mehr den Aufnahmeknopf drücke.

    Nicht direkt mittig übrigens, aber tatsächlich rechts neben dem Mittelstreifen.



    Was auch äußerst beliebt ist, sind eben 2 Radler nebeneinander. Da ergibt sich das zwangsläufig.

    Hupen ergibt dann das, was Maincoon beschrieben hat.

    Aber so sind die Erfahrungen eben unterschiedlich.

    Ausnahmen gibt es hier und da.

    1,5m sind für mich eben über das Ziel hinaus geschossen.

  • Welcher Abstand wäre für dich denn angemessen?


    Man muss bedenken, das Radfahrer mit um die 10-15 km/h unterwegs sind.

    Dann kommt von hinten ein Auto (was der Radfahrer nicht sehen kann) mit 50 km/h an und überholt ihn relativ dicht.

    Da braucht der Radfahrer nur einen Schlenker machen, und das wars dann mit dem Radfahrer.


    Wenn Radfahrer möglichst weit rechts fahren, dann ist es überhaupt kein Problem diesen mit 1,5m Abstand zu überholen.

  • Welcher Abstand wäre für dich denn angemessen?

    Das ist imho situationsabhängig.

    Die eiernde Omi überhole ich nicht mit 50, da fahre ich hinterher und halte tatsächlich so viel Abstand wie möglich.

    Bei kleinen Kindern bin ich noch vorsichtiger (ja, ich finde es unverantwortlich geschätzt 3jährige auf der Straße fahren zu lassen) .

    Beim mitten auf der Straße dahinknallenden "mir gehört die Straße" -Radler mit Rennrad und TourDeFranceOutfit" finde ich, ist auch gut gewesen.

    Da ist bei einem Meter, wenn du es in Zahlen willst für mich genug.

    Das ist aber auch der, der wild gestikuliert, weil man es überhaupt wagt zu überholen.

  • Das ist ja das Problem.


    Man kann ja kein Gesetz machen wo z.B. drinsteht:

    - eiernde Omis dürfen nur mit maximal 30 km/h und mindestens 2m Seitenabstand überholt werden

    - kleine Kinder dürfen nur mit maximal 20 km/h und mindestens 3m Seitenabstand überholt werden

    - sportliche Radfahrer (z.B. Rennradler) dürfen mit 50 km/h und mindestens 1m Seitenabstand überholt werden


    Da muss man einen Mittelweg finden, womit allen Radfahrern gerecht wird.

    Zudem muss es für den Autofahrer leicht sein, dieses umzusetzen.

    Da kann man die Radfahrer nicht in mehrere Klassen unterteilen, die jeweils anders behandelt werden dürfen.

  • Das ist ja das Problem.




    Da muss man einen Mittelweg finden, womit allen Radfahrern gerecht wird.

    Schön beschrieben.

    Genau das ist imho passiert.

    Nur, dass es eben heißen müsste, allen Verkehrsteilnehmern.


    Es gibt jede Menge Sonderrechte für Radfahrer, im Gegenzug gibt es aber auch lächerliche Strafen für Vergehen von sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmern.

    Hier herrscht imho ein Ungleichgewicht.

    Um es anders zu Sagen:

    Ihre Rechte kennen Sie alle, aber Ihre Pflichten sind eher so eine Art grobe Richtlinie.

    Das bezieht sich jetzt nicht nur auf Radfahrer.

    Ein Miteinander ist nicht mehr zu erwarten.

  • Leider ist es i.d.R. immer so:


    Fährst du im Auto, denkst du: blöder Radfahrer


    Ist dieselbe Person mit dem Rad unterwegs: blöder Autofahrer


    Häufig wird im Strassenverkehr leider nur an sich gedacht. Sei es der Autofahrer (das erlebe ich bei uns häufig), der mit 50 oder 60 bei uns durch die 30er Zone brettert oder auch der Klassiker ,,ich muss nur ganz kurz mal zur Post und parke auf dem Radweg Typ" .


    Bei Radfahrern stelle ich häufig Rotlichtverstösse fest, wo ich mich immer wundere wieviel Risikobereitschaft dort herrscht, nur um nicht nen paar Sekunden warten zu müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Vollständigkeit halber:


    Nach der Vorschrift ist möglichst weit rechts zu fahren. Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insoweit sind neben der zulässigen Geschwindigkeit die Straßen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnisse maßgebend.42 Zu beachten ist aber, dass stets auch ein ausreichender Seitenabstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten ist. Zum Gegenverkehr ist im Regelfall von einem Abstand von 1 m auszugehen.43



    Aus


    Müther in: Freymann/Wellner, jurisPK-StraßenverkehrsrechtAufl.,

  • Leider ist es i.d.R. immer so:


    Fährst du im Auto, denkst du: blöder Radfahrer


    Ist dieselbe Person mit dem Rad unterwegs: blöder Autofahrer

    Wahrscheinlich bin ich da ein bisschen anders gestrickt...


    Mein Gedanke ist eher: Wieder mal nur A...löcher unterwegs. Egal, ob Rad-, oder Autofahrer (oder Fußgänger).

    Als Radfahrer unterwegs, habe ich extrem wenig Probleme mit Autofahrern.

    Keine Ahnung, warum, ich fahre sehr defensiv, weil ich weiss, dass ich den Kürzeren ziehe.

    Als Autofahrer unterwegs, habe ich ich meist eher Probleme mit den gleichen Autofahrern.

    Die Probleme mit den Radfahrern halten sich in Grenzen (Siehe oben beschrieben).

    Die mit dem plötzlichen Schlenker sind die, die die ganze Zeit aufs Handy starren, oder denen man es vorher schon angesehen hat.

    Am besten noch verkehrt durch die Einbahnstrasse und dann frontal vors Auto.

    Als Fußgänger hatte ich das schon mehrfach.


    Das Stichwort lautet vorausschauende Fahrweise.

    Mir hat man das in der Fahrschule noch beigebracht.

    Muss ich was von mitgenommen haben, denn die einzigen Unfälle, die ich hatte, waren Leute, die in mein geparktes Auto gefahren sind.

    Klar hatte ich Beinahe-Unfälle....aber....ich habs dann schon kommen sehen und schon gebremst, bevor es zu spät war.

    Toitoitoi....dass es so bleibt.


    Ich sehe sehr wohl die Problematik, dass die schwächeren Teilnehmer geschützt werden müssen.


    Für mich ist daher eine situationsbezogene Regelung sinnvoller.


    Kleine Kinder, handystarrende Freihandradler und wackelige Omis haben aber imho im Strassenverkehr nix zu suchen...egal, mit welchem Fortbewegungmittel.

    Genauso aber auch der mit 100 in 20cm Abstand am Radfahrer vorbei kachelnde Spinner.

    MPU und Konsequenzen,fertig.

    Wer am Strassenverkehr teilnehmen will, muss konzentriert und dafür geeignet sein.

    Keine Abstandsregel, die eh nur pi mal Auge kontrolliert werden kann, wenn es nicht gerade von einer Kamera aufgezeichnet wurde.

    Dem klapprigen Opi wird der Führerschein abgenommen, der setzt sich dann aufs Fahrrad und klappert genauso rum.