Kommende Änderungen zur StVO

  • Nur zu begrüßen, wenn die Straßen aufgrund Fahrverboten etwas leerer werden ;)

    Ach was war es herrlich zu Beginn der Corona Zeit, wie ruhig und leer die Straßen waren😍😍😍

    "Führerschein - Vernichtungmaschine... :|tststs.

    Die Vernichtungsmaschine dreht doch meines Wissens nach am Lenkrad und tritt auf den Pedalen rum?:drive::music1:

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

    • Offizieller Beitrag

    Die Vernichtungsmaschine dreht doch meines Wissens nach am Lenkrad und tritt auf den Pedalen rum?:drive::music1:

    Ja, genau, Meine Rede :lol:

  • Ist eigentlich auch nach oben hin eine Verschärfung eingetreten?

    Ich meine so echte Raser, die innerorts 60 und mehr zu schnell sind? Da hätte man doch ansetzen können, 3 Jahre Zettel weg, Auto eingezogen und vernichtet oder so ähnlich. Mit der jetzigen Regelung wird nur wieder mehr abkassiert. Ist wie bei der Steuer: Ich nehme lieber 2€ von 60 Millionen als 10 € von 1 Million Leuten.

    Aber wir haben es mit Geschwindigkeitsdelikten immer noch besser als viele andere Länder.

    LG Mainy

    Toyota Corolla Touring Sports Hybrid 2,0 weiß
    Mitsubishi Eclipse 1,5 CVT 2WD, ( leider gezockt ! )Citroen C4 III 1,2 shine in Karamell-Braun Metallic ,Yamaha Tracer 900 GT in Phantom-Blue, Haibike S 5.0


    1321856.png

    • Offizieller Beitrag

    MainCoon

    Naja, warum sollte man den BKat auf "Sonderfälle" auslegen?

    Diejenigen, die so bis 30kmh zu schnell sind gibt es häufiger. Die Gefahr mit so einem einen Unfall zu haben ist eben statistisch viel wahrscheinlicher..

    Insofern nur logisch.

    Abkassiert werden nur die mit notisch schweren Gasfuß, insofern hat es jeder in der Hand 🤷‍♂️


    Also es bleibt bei 680 Euro, plus die Erhöhung bei gleichzeitiger Sachbeschädigung, ergibt max. 985 EUR Bußgeld lt. BKat.

    1000 Euro ist gemäß Owig auch die max Höhe.

    Es gibt Fälle wo man 1000 Euro wohl insgesamt zusammenbekommt.

  • Nicht ganz unerwähnt bleiben sollte auch die Änderung, dass man nunmehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts den Führerschein für vier Wochen abgeben darf.

    Ich bin alles andere als ein Raser, aber der Gedanke, du fährst so knapp über die erlaubten 50 km/h und übersiehst dann versehentlich ein 30er Zeichen!

    Da wird die Luft dünn! 😕

    • Offizieller Beitrag

    Nicht ganz unerwähnt bleiben sollte auch die Änderung, dass man nunmehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts den Führerschein für vier Wochen abgeben darf.

    Ich bin alles andere als ein Raser, aber der Gedanke, du fährst so knapp über die erlaubten 50 km/h und übersiehst dann versehentlich ein 30er Zeichen!

    Da wird die Luft dünn! 😕

    steht im Link #15;)

    so sieht es aus...aber gerade da pfeifen auch viele drauf...

  • Wenn man in einer 30er Zone fast 80% schneller fährt als erlaubt, dann finde ich 4 Wochen Zwangspause schon ganz ok.


    Diese Zonen gibt es ja nicht ohne Grund, denn sonst kann die Luft auch mal ganz dünn für das Kind werden, dass dir evtl. vor das Auto läuft.

    • Offizieller Beitrag

    Mich stört die Abstandsnummer zu Radfahrern. Ich bin jetzt teilweise genötigt hinter Radfahrern zu bleiben, da ich den Abstand nicht ansatzweise einhalten kann.

  • Mich stört die Abstandsnummer zu Radfahrern. Ich bin jetzt teilweise genötigt hinter Radfahrern zu bleiben, da ich den Abstand nicht ansatzweise einhalten kann.

    Ich glaube ich werde bald aus dem Forum gejagtxD


    Aber:

    Findest du einen Abstand von 1,5m zu einem Radfahrer übertrieben? Andersrum muss sich der Radfahrer genötigt fühlen, dass du so knapp an ihm vorbei fährst, dass er bei dem kleinsten Schlenker Angst haben muss von dir eingesammelt zu werden?

    • Offizieller Beitrag

    Mein 508 ist incl. Spiegel 207cm breit und wir haben hier einige schmale Straßen, wo es vorher schon schwierig war gefahrlos für beiden Seite zu überholen. Jetzt geht es gar nicht mehr. Die Straße muss dann ja mindestens 390 bis 400cm breit sein.

  • ich bin ja sowohl Auto- als auch Radfahrer und bin der Meinung, dass beide Gruppen Rücksicht aufeinander nehmen sollten.


    Zur Rücksicht des Autofahrers gehört für mich dazu, in einer schmalen Strasse (so lang kann die nicht sein, sonst wäre sie wahrscheinlich breiter), den Radfahrer nicht zu überholen, bis ein gefahrloses Überholen (1,5m) wieder möglich ist.


    I.d.R stelle ich fest, dass ich als Radfahrer häufig auf Biegen und Brechen überholt werde, nur um dann an der nächsten Ampel wieder zusammen mit dem Autofahrer dort zu stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde die 1,50 bzw 2 m Abstand als ,,selbst Radfahrer'' sehr gut. Klar ist es etwas nervig hinter einem Radfahrer mit 10 km/h zu fahren. Aber irgendwann ist auch mal genug Platz zum Vorbei fahren oder es kommt einem mal keiner entgegen.

    PS: noch ein guter Grund für Automatikgetriebe. Einfach von der Bremse gehen und kriechen lassen😉

    Ich finde die Regelung sehr gut. Könnte noch verschärft werden. Und immer bedenken dabei: 30 km/h KANN in einem Wohngebiet schon zu viel sein!

    Liebe Grüße Boris

  • in einer schmalen Strasse (so lang kann die nicht sein, sonst wäre sie wahrscheinlich breiter), den Radfahrer nicht zu überholen, bis ein gefahrloses Überholen (1,5m) wieder möglich ist.

    Naja, da bin ich eher bei Sascha_Rhbg . Hier auf dem Land gibt es sehr viele solcher sog. Bauernhighways die so schmal sind....


    Und die ziehen sich teilweise über mehrere Kilometer.


    Wenn mich hier ein Autofahrer langsam überholt habe ich da auch kein Problem mit, nur wer heizt bekommt freundliche Gesten und Worte zu sehen und zu hören

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal so ein Straßenzug. Links und rechts vom Wall ist eine Straße gezogen. Auf der Seite des Innenwall läuft ein Weg, des mal als Radweg gekennzeichnet war. Dann fand die Stadt die Idee ganz toll den Radweg auf die Fahrbahn zu verlegen.



    Ich fahre selber mit dem Bike im Ort rum und hatte mit den alten Regeln nie Probleme. Es gibt reichlich Straßen die lang und schmal sind. Diese Regelung passt halt nicht zur Realität. Da ist Herr Scheuer und sein Ministerium für mich ganz klar am Ziel vorbei geschosssen.

  • Ausnahmen gibt es sicherlich immer, da liegt es dann an beiden(!) Verkehrsteilnehmern sich zu arrangieren.


    Aber generell bleibe ich dabei:

    Dem Radfahrer gehört die Strasse genauso wie dem Autofahrer. Da der Radfahrer aber in der Natur der Sache der ,,schwächere" Verkehrsteilnehmer ist, muss dieser besonders geschützt werden - und da zählt der Mindestabstand für mich dazu.

    • Offizieller Beitrag

    I.d.R stelle ich fest, dass ich als Radfahrer häufig auf Biegen und Brechen überholt werde, nur um dann an der nächsten Ampel wieder zusammen mit dem Autofahrer dort zu stehen.

    So ist das. Ich fahr selten Fahrad, aber wenn schaff ich mit dem Cross Rad locker 30+ in der 30er Zone. Da versucht trotzdem jeder zu überholen...

    Notfalls fahr ich halt mittig, wenns mir da zu eng wird.. 😏 Und die Radfahrer ampel wird auch noch früher grün :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal so ein Straßenzug. Links und rechts vom Wall ist eine Straße gezogen. Auf der Seite des Innenwall läuft ein Weg, des mal als Radweg gekennzeichnet war. Dann fand die Stadt die Idee ganz toll den Radweg auf die Fahrbahn zu verlegen.

    Im Prinzip auch richtig, auf Fußwegen haben Radfahrer nichts zu suchen, sie gehören ja nunmal zu den Fahrzeugen und damit auf die Fahrbahn.

    Natürlich gibt es je nach Stadt unglückliche lösungen.

    Bei uns ist das aber meistens sehr gut gelöst, was auch die Umfrage des Fahrrad Clubs zur fahrad Freundlichkeit der Stadt zeigt..

  • Ich fahre auch Rad (Münsterland halt),

    aber 1,50 finde ich total weltfremd und beknackt.

    Übersetzt heißt das, der Radfahrer hat die gesamte Spurbreite für sich.

    Wie ein Auto.

    Was mache ich jetzt, wenn er tatsächlich in der Mitte fährt (ist hier sehr beliebt..) ?

    Dann kann ich nicht mehr überholen.

    Das nur, weil es immer mehr Spacken gibt, die es übertreiben. :cursing:

  • Wohlgemerkt 1,5m gelten Innerorts. Außerorts sind es 2m.


    Bin mal gespannt wann ich den ersten sehe, der sich eine ausziehbare Messlatte auf den Gepäckträger schnallt, je nach Örtlichkeit wird sie dann passend eingestellt. Am Ende schön mit StVO-konformer Warntafel, Beleuchtung und Rundumblitzer🚨

    Viele Grüße aus OWL


    Icke_der_Chevy:bye:

  • Dann sind aber nicht die 1,50m schuld, sondern wie du schon sagtest die ,,Spacken, die es übertreiben".


    Wenn jemand mit dem Rad in der Mitte fährt, dann könntest du auch bei einem Abstand von 1m nicht richtig überholen.


    Es geht einfach darum, den Radfahrer zu schützen. Und das ist auch richtig so. Dass der Radfahrer sich natürlich auch an gewisse Spielregeln halten soll, setze ich jetzt mal voraus.