Anwalt = Übel
Anhängelast, Stützlast
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Besonders frech fand ich den Kommentar meines Händlers, der meinte, "Peugeot behalte sich Änderungen zur Preisliste vor, das steht ja unten drin." Als ich dann fragte: "Also darf mir Peugeot auch ein Auto liefern, was nur 120 statt der versprochenen 185 fährt und 4,55m statt 4,85m lang ist?" wurde es ziemlich ruhig auf der anderen Seite.
Das "dürften" die schon, aber dann ist die Sache eindeutig. In den Neuwagen Verkaufsbedingungen, steht auch drin, dass gewisse "Änderungen" vorbehalten bleiben.
Ansonsten besteht bei Gefahrenübergang, dann bei einem erheblichen Mangel die Möglichkeit des Rücktritts von Vertrages, solange die im BGB vorgesehenen Schritte und/oder Voraussetzungen erfüllt sind.
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So jetzt mal ne frage.....
im Fahrzeugschein steht ja als stützlast 52 kg.
Aber ich habe eben in der ABE der anhängerkupplung gelesen das 75 kg zulässig ist.
Hebt die ABE nicht die Eintragung des Fahrzeugschein auf?
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Wäre nicht logisch: wenn du die 72er AHK an einen hypothetisches Auto mit 25 kg schraubst, packt der trotzdem nur 25...
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Die Abe ist aber speziell für den Rifter, berlingo und den combo. Also gar nicht so hypothetisch....
Und der Selbige Rifter als handschalter hat ja 74 kg als stützlast eingetragen.
Anscheinend geht's hier nur darum die EU abgasnormen einzuhalten, sagt jedenfalls Peugeot.
Baulich wäre alles auch für die 74 kg ausgelegt....
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Liegt daran das die AHK auch bei anderen Modellen des Rifters eingebaut wird. Abe steht nicht über Daten im Schein / Brief - leider.
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also ich für meinen Teil werde da einfach knapp 64 kg draufmachen, Fahrradträger plus 2 E-Bikes, was soll denn da schon passieren, nachmessen wird das doch eh keiner und ausgelegt ist der Rifter ja dafür
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Ganz einfach:
https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/44-stvzo/
aber im Ausland kann es durchaus schlimmer sein. -
Ganz einfach:
https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/44-stvzo/
aber im Ausland kann es durchaus schlimmer sein.Sehr freundlich darauf hingewiesen. Aber absolut richtig
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Hab mich halt seinerzeit auch darüber informiert weil ich ja das gleiche Problem hatte.
da sollte man wissen wie heiß das Feuer ist. -
ja, das stimmt natürlich, aber für kurze Wege ab und zu mit 2 Rädern wird das schon gut gehen
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und wenn ich die Akkus abmache liege ich nur knapp 15% über der zulässigen Stützlast
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bei einem Unfall ist das der Versicherung sicher nicht egal bzw. bekommst du unter Umständen eine Teilschuld zugeschrieben selbst wenn sonst der Andere voll schuld wäre. Musst du für dich entscheiden.
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Das sind genau 15 % zuviel und kann richtig teuer werden.
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Das sind genau 15 % zuviel und kann richtig teuer werden.
verstanden, werde dann bei zwei Rädern das andere Auto nehmen
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Ahja, jeder kann schlussendlich machen was er möchte, aber nur mal überlegt wenn man in so eine blöde Polzeikontrolle kommt, kann einem die Weiterfahrt untersagt werden. Umladen, so weit möglich und Strafe - wer will das. Und das Sicherheitsrisiko was man ja nicht nur für sich sondern auch die Anderen produziert!!
Rentiert sich so etwas?
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Stimmt aber du hast die große Maschine. Die hatte von Anfang an die hohe Stützlast.
Es wird doch nicht das Gewicht des Motors (Gegengewicht) in die Berechnung mit einbezogen? Glaube ja auch kaum das die beiden Motoren so viel Unterschied haben.
Und der Rahmen / Achsen / Federung usw. ist doch das Gleiche - noch mehr Fragezeichen.
Warum eigentlich nicht? Ich weiß zwar nicht was so ein Motor in Variante A und B wiegt, aber der Stützlastunterschied ist/war ja auch eher im unteren zweistelligen Bereich. Möglich wäre es schon, gerade bei PUG, ob mit oder ohne Absinth im Ingenieurslabor
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Es wird, so denke ich mal die Bremsanlage sein. Oder einfach Faulheit bei der CO2 Berechnung.
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Also ich hab mir jetzt Auto Nummer zwei bestellt, anderer hersteller, und musste auch da feststellen das die Anhängelast und stützlast herunter geschraubt worden ist.
Das ist zur Zeit leider ein riesiges Thema mit der CO2 Geschichte. Wenn die hersteller die CO2 Werte nicht einhalten, bekommen die halt einfach keine Zulassung mehr für die neufahrzeuge.
Leider sehr zum Nachteil den Autofahrern gegenüber die gerne mit Wohnwagen verreisen.
Die Wohnwagen werden immer schwerer und die Anhängelasten immer weniger!
Und das wird immer schlimmer! Vergleicht mal die Anhängelasten eines Fahrzeugs das es auch als hybrid bzw reines e-Auto gibt mit einem normalen Benziner oder Diesel. Ein hybrid oder e auto zieht die Lasten nicht mehr wie der Diesel oder nen Benziner.
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Ich habe die bisherigen Beiträge gelesen und bin mir bewusst das eine Überschreitung der eingetragenen Stützlast vermieden werden sollte.
Die Fragen sind daher eher technischer Natur, weil ichs nicht verstehe:
Ich stelle fest, dass ein PT 130 EAT8 L2 5-Sitzer 74 KG Stützlast aufweist, wohingegen die 7-Sitzer Variante des gleichen Motors nur 54 KG Stützlast mitbringt,
Hängt das mit der potentiellen zusätzlichen Belastung der hinterachse durch die 3te Sitzreihe zusammen?
Wenn die 3te Sitzreihe nicht eingebaut ist, wären, würde das im Umkehrschluss bedeuten das die mögliche Stützlast "theoretisch" wieder bei 74 kg liegen müsste? (das nur der niedrigere Wert im Fahrzeugschein steht ist klar, wenn auch bedauerlich)
Gibt es technische Unterschiede zwischen der 5-Sitzer und 7-Sitzer Version im Bereich der Aufhängung der AHK und des Fahrwerks (L2-Version)?
Liese sich ggf. durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung / Eintragung einer Prüfstelle die Konstellation ohne 3te Sitzreihe mit höherer Stützlast bestätigen?