Mein OSL fährt zb. reelle 123km/h bei 130km/h laut Tacho . Das führt dann natürlich zu anderen Kilometerangaben....
Wegstreckenzähler und Geschwindigkeitsmesser sind 2 unterschiedliche Systeme. Man kann nicht von einem auf den anderen schließen.
LG Mainy
Und damit möchtest Du mir was mitteilen ?
Das die Berechnung genauer wird ?
Die StVZO bestimmt im § 57 Abs. 3:
Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.
Gruß
Moench