Frontscheibe ersetzen, was kostet das ?

  • Hallo,

    bei meinem 106er gab es einen totalschaden der Frontscheibe. Das benachbarte Fahrzeug hat gebrannt und durch die Hitze ist meine Frontscheibe so beschädigt, dass sie ersetzt werden muss.

    Mein 106er hat selbst nicht gebrannt, aber durch die Hitze einige Schäden davon getragen. Frontscheibe muss also ersetzt werden, ebenso der rechte Frontscheinwerfer und das rechte Vorderrad.

    Haftpflichtversicherung des brennenden Fahrzeugs kommt nicht in Betracht bei der Schadensregulierung. Es war eine Brandstiftung und der Täter konnte lt. Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden.

    Ich habe zwar eine Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung, aber mein 106er ist 27 Jahre alt und somit habe ich wohl keine Aussicht auf Schadenersatz.

    Da ich mein Auto auf keinen Fall entsorgen oder verkaufen will, nun meine Frage. Mit welchen Kosten müsste ich jetzt rechnen ?

    Ich bin für jeden Tip dankbar.

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    Ich habe zwar eine Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung, aber mein 106er ist 27 Jahre alt und somit habe ich wohl keine Aussicht auf Schadenersatz.

    .....

    Ist das bereits eine Aussage der Versicherung? Nur weil das Auto 27 Jahre alt ist?

    Dich würde so die Scheibe maximal 150€ kosten. Die Teilkasko hast du doch auch zahlungspflichtig abgeschlossen, und das da Leistungen an ein bestimmtes Fahrzeugalter gebunden sind, ist mir nicht bekannt. Auch ein 27 Jahre altes Fahrzeug ist in der Teilkasko in eine bestimmte Typklasse eingeordnet, wonach sich dein Beitrag orientiert. Und Glasschäden sind in der Teilkasko eingeschlossen.

    Gruß Thomas

    Rifter L1 PureTech 110 Active

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  • Seh ich genauso...

    Scheibe und Scheinwerfer fallen unter Glasbruch und müssten abgedeckt sein (abzüglich der 150€)

    Beim Reifen, Stoßfänger, etc. wird dir in der Regel der Zeitwert ersetzt.

    Wichtig: Anzeige bei der Polizei wegen Brandstiftung/Vandalismus machen (falls nicht schon automatisch geschehen) und bei der Versicherung einreichen.

    Das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle, wie Thomas schon erklärt hat. Im Umkehrschluß würde da nämlich bedeuten, dass dir die Versicherung eine vertragliche Leistung in Aussicht stellt (eben Schäden zu bezahlen abzüglich deiner 150€), die nicht existiert (weil dein Fahrzeug zu alt ist und Schäden nicht reguliert werden).

  • Geh zum Autoglaser und frage, was der Austausch kostet. Mehrere fragen. Du unterschreibst denen eine Abtretung deiner Forderung an die Versicherung. Bezahlen musst du nur deine Selbstbeteiligung.

    Unabhängig davon mutmaße ich, dass es sich in diesem Fall nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln würde. Daher könnte es gut sein, dass die Versicherung den Schaden übernehmen muss. Immer abhängig davon natürlich, wie hoch die Kosten für den Austausch der Glasscheibe sind.

    Auch wenn dein Auto 27 Jahre alt ist, dürften die Kosten der Reparatur mit Sicherheit nicht höher sein als die Beschaffung eines ähnlichen Fahrzeuges.

    Aber wie ich geschrieben habe, das ist nur Mutmaßung. Es stellt sich halt die Frage, ob du dir das antun willst und dich mit der gegnerischen Versicherung rumstreiten möchtest, oder ob du einfach die 150 € übernimmst und den Rest die Haftpflicht deiner Versicherung bezahlen lässt.

    edit…..warum soll der Threadersteller Anzeige bei der Polizei erstatten? Das ist doch eher die Aufgabe dessen, dem das Auto tatsächlich abgefackelt wurde.

    Peugeot 206 cc, 109 PS, Bj. 2006

  • Da auch er geschädigt ist macht eine Anzeige schon Sinn auch wenn es über die eigene TK abgerechnet wird.

    In der Teilkasko sind doch normalerweise Brandschäden mit abgedeckt. Also schön der eigenen Versicherung auf den Sack gehen. (sollte der Täter doch noch geschnappt werden wendet sich die Versicherung dann an ihn) Dafür bezahlst du schließlich auch deine Beiträge.

  • Haftpflichtversicherung des brennenden Fahrzeugs kommt nicht in Betracht bei der Schadensregulierung. Es war eine Brandstiftung und der Täter konnte lt. Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden.


    Kapier ich nicht, dafür ist doch die Haftpflicht-Versicherung des brennenden Fahrzeugs da, egal was die Ursache ist. Die zahlt ja auch für die Straße und was sonst noch alles kaputt gegangen ist.
    Wer der Verursacher ist, ist doch primär das Problem des Halters des brennenden Fahrzeugs und kann Dir eigentlich egal sein.


    MfG, Sebastian

  • Steht ja im prinzip dort auch so, wie ich es vermute:

    "Die Kfz-Haftpflichtversicherung [...] deckt nur Schäden bei anderen, also Dritten, [...] ab."

    D.h. Schäden am brennenden Fahrzeug selber zahlt die Teil-/Vollkasko dieses Fahrzeugs. Schäden bei dritten (so wie hier) zahlt die Haftpflicht des brennenden Fahrzeugs.

    MfG, Sebastian

  • Danke für die schnellen Rückmeldungen und die Tipps.

    Zunächst noch etwas zu den Fakten und den Hergang des Brandes.

    Das brennende Fahrzeug ist aufgrund von Brandstiftung in Brand geraten und deshalb greift hier nur die Versicherung des Brandstifters. So er denn überhaupt versichert wäre und wenn er denn bekannt wäre oder hätte ermittelt werden können. Und das war nicht möglich. Der Brand liegt 5 Monate zurück und in dieser Zeit war es nicht möglich den Brandstifter zu ermitteln. Das hat mir die Staatsanwaltschaft inzwischen schriftlich mitgeteilt. Der Ort des Brandanschlags ist (leider) sehr abgelegen und es brannte um 1.00 Uhr nachts. Keine Zeugen, keine Passanten, der Parkplatz liegt gegenüber von einem Friedhof, ... also ganz schlechte Voraussetzungen für irgendwelche Ermittlungen.

    Meine Teilkasko will einen Gutachter schicken, der den (Zeit)Wert meines Autos schätzen soll. So, und hier kommen jetzt die 27 Jahre ins Spiel. Die Reparaturkosten übersteigen bei weitem den Zeitwert meines Autos. Mein 106er ist ein Kleinstwagen, hat 60. 000 km auf dem Tacho und ist Baujahr 1999. Ausserdem hat der Lack meines Autos einen grossflächigen Vandalismus-Schaden. Die Motorhaube und die Seitenflächen sind total zerkratzt worden. Ich lebe in Berlin, da kann das schon mal "vorkommen". Meine Werkstatt hat mir erklärt, dass ich unter diesen Voraussetzungen nur mit sehr, sehr wenig Geld rechnen kann.

    Fazit : Anzeige habe ich natürlich erstattet. In diesem Fall gegen Unbekannt weil : Brandstiftung. Eine "gegnerische" Versicherung gibt es nicht. Aufgrund der geschilderten Umstände konnte der Brandstifter ja nicht ermittelt werden. Die einzige Versicherung, die infrage kommt, ist meine Teilkasko. Und die zahlt nur den Zeitwert.

    Ich hoffe jetzt ist etwas klarer, warum ich damit rechne, die Reparaturkosten letztlich selber aufbringen zu müssen.

  • Alter_Loewe 8. Juli 2026 um 00:43

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  • Opa hatte früher auch schon auf eigegene Rchnung Scheibe ersetzen lassen, zu DM-Zeiten.

    Carglas: 800 DM. Ach privat, Selberzahler? Dann 400 DM!!!!!!

    War dann bei Kleinbetrieb, neue Scheibe 200 DM. Da hat eres machen lassen.


    ALSO, :pc_coffee: Fragen zum Detail geht doch auch alles telefonisch :)))

    GOOD LUCK :thumbup:

    Immer eine gute und sichere Fahrt. :drive:

    Möge stets eine preiswerte Tanke in Nähe sein.

  • Klar übersteigen die Reparaturkosten den Restwert - ich glaube darüber muss man nicht diskutieren.

    Trotzdem kann es nichts schaden, das Fahrzeug zu entmüllen, den Innenraum etwas aufzuhübschen und ihm auch mal eine Wäsche zu verpassen. Das wird den Kohl zwar nicht fett machen, kann aber noch ein paar Euro bringen. Selbes gilt z.B. für damals (ist ja schon eine Weile her) durchgeführte Reparaturen/Wartungsarbeiten/Investitionen, wie Reifen, Bremsen, TÜV, etc. - entsprechende Rechnungen solltest du dem Gutachter vorlegen.

  • Beitrag von Zuteuer (8. Juli 2026 um 09:55)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (8. Juli 2026 um 09:56).

  • Nochmal klar formuliert, es muss die (Haftpflicht-)Versicherung des brennenden Fahrzeugs Deinen Schaden bezahlen, nicht Deine Teilkasko.
    Und warum das gebrannt hat, ist dafür auch völlig egal.

    Und natürlich gibt es eine gegnerische Versicherung - nämlich die des brennenden Fahrzeugs, welches bei Dir den Schaden verursacht hat.

    MfG, Sebastian

  • Mein 106er hat selbst nicht gebrannt, aber durch die Hitze einige Schäden davon getragen. Frontscheibe muss also ersetzt werden, ebenso der rechte Frontscheinwerfer und das rechte Vorderrad.

    Ich würde gerne noch auf die anderen Schäden zu sprechen kommen:

    • Spiegeldreieck (wahrscheinlich auch Spiegel selbst)
    • Stoßfängerverkleidung
    • Lack Kotflügel
    • Lack Tür

    Bei der Hitzeeinwirkung auf die Frontscheibe würde mich wundern, wenn darunter alles in Ordnung wäre.

    Gleiches gilt für die Tür und ihre Kabel und für den Kotflügel und zumindest die Dichtmasse, mit der er montiert wird.

    Das ist alles in allem ein massiver Schaden, der nicht mit einem Tausch der Frontscheibe erledigt ist.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang

    Opel Grandland X 2.0D (11/2020-05/2026) --> Skoda Octavia Combi RS :love:
    (EZ 01/2026, graphite grau metallic, AHK und ein paar weitere Extras)

  • Jetzt heißt es erst mal abwarten auf das Gutachten zum Zeitwert sagt und was die Versicherung bereit ist zu bezahlen. Dann eine Werkstatt aufsuchen die auch repariert und nicht nur alte Teile gegen neue Austauscht.

    Wenn du Lackarbeiten machen lassen willst wird das den Rahmen sprengen. Wenn der Kotflügel aber noch fest sitzt und dich der kaputte Lack nicht stört und keine größeren Kabelschäden entstanden sind, dann kann es durchaus Sinn machen den Wagen durch Tausch der Scheibe und des Scheinwerfer wieder fahren zu lassen (wenn das dann wirklich alles ist) Ein Neuwagen hat jedenfalls im ersten Jahr mehr Wertverlust als eine neu Scheibe und Scheinwerfer kosten.

    60.000 km sind nicht viel, meine beiden 106er (1996er und 2002er) haben mehr als doppelt so viel km drauf.

    Großstädte scheinen wirklich gefährliche Pflaster zu sein was mutwillige Zerstörung angeht.