Frage zu Leasingrückgabe

  • Nein, aber ich bin mir sicher, dass die Beantwortung meiner Frage keine FIN benötigt.
    Ich habe den Text zur FIN gelesen und verstanden.

    Hallo,

    wir müssen am 30.07. unseren Peugeot 3008 GT nach zwei Jahren Leasinglaufzeit zurück geben.

    Das Bordinstrument zeigt an, dass in 5 Wochen - also nach Rückgabezeitpunkt - die zweite Inspektion fällig ist. Laut DEKRA-Schadenkatalog sind in Kürze fällige Inspektionen bei der Rückgabe erlaubt.

    Ich kann im Leasingvertrag dazu auch nichts Gegenteiliges finden.

    Wie seht ihr das? Ist es unkritisch, wenn ich die Inspektion vor Rückgabe nicht machen lasse? Hat da vielleicht jemand Erfahrungen mit Stellantis?


    LG

  • Wenn du den Wagen für 24 Monate geleast hast und die Wartung immer spätestens nach 12 Monaten erfolgt, wie kann die zweite Inspektion dann erst nach über 25 Monaten fällig sein?

    Das Wartungsintervall heißt "spätestens am". Die Wartung kann natürlich auch vorgezogen werden.

    Einfach eine E-Mail an die Leasinggesellschaft und/oder den betreuenden Händler schreiben.
    Immer dran denken: Es ist nicht dein Eigentum, deshalb kannst du solche Entscheidungen gar nicht treffen.

    Peugeot 207 VTi, EZ 05/11, 446285.png

  • PB2023

    Bitte direkt mit dem Leasinggeber klären.

    Ich persönlich sehe Dich ganz klar in der Verpflichtung, die fällige Wartung durchführen zu lassen. Aber Dein Leasinggeber kann durchaus auch zu Deinen Gunsten entscheiden oder einen Pauschalbetrag für die Wartung von Dir fordern.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang

    Skoda Octavia Combi RS :love:
    (EZ 01/2026, graphite grau metallic, AHK und ein paar weitere Extras)