Erklär mir bitte einer den §14a EnWG

  • Guten Morgen, lieber Schwarm,

    folgende Situation: ich möchte mein "mobiles Ladekabel mit 16A CEE Stecker, max. 11 kW von Absina "offizialisieren"8).
    Als ich es im Juli 2024 kaufte, bin ich fälschlicherweise davon ausgegangen, dass nur Wallboxen, also fest verdrahtete Ladegeräte unter den §14a fallen.
    Vattenfall z. B. hatte das so mit dem Wort Wallbox kommuniziert. Also CEE Steckdose an die Außenwand, von innen per Kabel versorgt, Ladegerät daneben montiert, kleinen Schrank drumrum gesetzt, passt, läd und macht Freude

    Irgendwann in diesem Jahr wurde ich darauf aufmerksam, dass jeder Ladepunkt ab 4,2 KW betroffen ist und "steuerbar" installiert werden muss.
    Seit Monaten versuche ich einen Elektriker zu bekommen, der das zu Ende baut, beim Netzbetreiber anmeldet usw.
    Jetzt hat sich auf eine Anfrage bei Check24 einer(!) gemeldet und berät mich wirklich gut, ist erreichbar und kümmert sich.
    Problem: er sitzt 100 km weit weg.

    Leider werde ich jetzt zwischen Absina und dem Elektriker irgendwie zerrieben.
    Der Netzbetreiber hat erklärt, Installation nach §14a und steuerbar ist zwingend.
    Absina sagt, das Ladekabel ist nicht steuerbar, in den Fällen darf ein Schütz zur Abschaltung des Ladegerätes installiert werden.
    Der Elektriker sagt, das geht nicht, die Leistung muss zwingend "dimmbar" sein, um sie gezielt auf 4,2 kW zu begrenzen.
    Er besteht darauf, dass nur eine Installation mit Datenkabel und steuerbarer Ladevorrichtung erlaubt ist.

    Leider sind, wie erwähnt, keine weiteren Elektrobetriebe bereit, überhaupt auf Anfragen zu reagieren, geschweige denn ein Angebot abzugeben bzw. sich die Situation vor Ort mal anzuschauen, es ist wie verhext. Gefühlt reagieren die zurzeit erst ab >2000€ winkendem Umsatz.

    Ist hier jemand, der Licht in mein Dunkel bringen kann?

    Aktuell: Peugeot neuer E-2008 156 Allure
    C3 Aircross PureTech 130 S&S EAT6 SHINE PACK, Platinium-Grau mit Ambiente Metropolitan Graphite (EZ 12/23)
    Ex- PSA Fahrzeuge:
    308SW I HDI136 Platinum Automatik Bj. 2009, 508SW Allure HDI 163 Automatik Bj. 2013, 508SW GT Bj. 2016, 2 x C4 HDI 120
    C3 Aircross PureTech 110 S&S EAT6 SHINE, Perla Nera mit Hype Colorado Bj. 2019

  • Die Gesetze im Bereich E-Mobilität und PV ändern sich so schnell, dass da kaum noch einer durchblickt. Ich kenne das auch noch ab 11kW Anschlussleistung.

    Und das als dimmbar bezeichnen.... Eine Wallbox besteht im großen aus etwas Elektronik und einem Leistungsschütz, welches nur 2Schaltzustände kennt: 0 und 1. Den Ladestrom selbst regelt das Auto, mit der Information der Wallbox, was möglich am Anschluss abgreifbar wäre. Bei diesem Paragraph geht es im eigenen Sinne nur, die Ladung extern abzubrechen, wenn das Versorgungsnetz in Schieflage geraten sollte. Damit Leistung vom Netz genommen werden kann, um die Netzfrequenz bzw die Einspeisung mit der Annahme wieder in Gleichklang zu bringen.

    Gruß Thomas

    Rifter L1 PureTech 110 Active

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  • Das ist mir schon klar, nur das Gesetz möchte erreichen, dass Verbraucher > 4,2 kW auf eben diesen Wert gedrosselt werden und dann hast du in der Box nicht mehr nur on/off. Aber was ist mit den ganzen Wallboxen, die nicht 14a konform, also intern nur on/off können und trotzdem seit Januar 2024 und bis heute verkauft werden?

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  • Da zählt der Zeitpunkt des Inkrafttretens.

    Wie soll denn da der Netzbetreiber darauf zu greifen? Ist da ein Rundsteuerempfänger mit eingebaut?

    Gruß Thomas

    Rifter L1 PureTech 110 Active

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  • Smartmeter ist glaube ich, das gängigere Wort unter Laien, richtig?

    Nein, ist hier nicht verbaut, heißt, zurzeit könnte niemand etwas von außen regeln.
    Was meinst du denn mit Inkrafttreten?
    Das Gesetz inkl. §14a gilt ab 01.01.2024.
    Du musst die Wallbox beim Netzbetreiber anmelden und die Voraussetzungen für die Steuerbarkeit schaffen.

    Dann gibt es Übergangsfristen, innerhalb derer die Netzbetreiber ihrerseits die Voraussetzungen schaffen müssen. Für die Smartmeter meine ich etwas von "bis Ende 2028" gelesen zu haben.
    Das ganze ist verwirrend.

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  • Ein Smartmeter braucht man eher bei einer PV Anlage, das misst den Strom zum Haus, bzw ins Netz.

    Ein Rundsteuerempfänger wird per Funksignal vom Netzbetreiber angesteuert, und führt beim Kunden dann entsprechend eine Schalt Handlung aus.

    Gruß Thomas

    Rifter L1 PureTech 110 Active

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  • Ich habe mich da mal grob eingelesen. Das würde ja alle Ladepunkte betreffen.

    Ich würde da mal mit einem lokalen Installateur Kontakt aufnehmen, damit dieser mit dir mal die technischen Anschlussbedingen (TAB) des lokalen Netzbetreiber durchgeht. Die müssten eigentlich auch beim lokalen Netzbetreiber abrufbar sein.

    Da muss auf jeden Fall die Wallbox fernsteuerbar sein.

    Ansonsten würde ich das bei der CEE16 Steckdose lassen. Wie hieß das in der Werbung von EVO die Elektroheizung damals: "eine gewöhnliche Schukosteckdose zum Anschluss reicht....."

    Gruß Thomas

    Rifter L1 PureTech 110 Active

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  • Danke für deine Mühe, Thomas! Es sind alle Ladepunkte und alle Wärmepumpen gleichermaßen betroffen, PV-Anlagen wohl auch.

    Tatsache ist, ich muss sie anmelden, und dann geht irgendwas los, ich möchte ja nur wissen, was.

    Lokale Installateure regieren nicht auf meine Anfragen, die sind alle so ausgelastet, dass die wegen so einer "Kleinigkeit" nicht rausfahren, seit Monaten nur Absagen oder gar keine Reaktion!!!! "Auf Grund unserer hohen Auslastung können wir Ihnen in den nächsten Monaten keinen KVA anfertigen."
    Sonst wäre das längst geklärt.

    Ich habe mittlerweile etwas gefunden, nach einem Hinweis beim ADAC, der mich zur Bundesnetzagentur führte.
    Und das bestätigt die Sichtweise von Absina.
    In den FAQs zum §14a steht folgendes:

    "Meine Anlage kann nur vollständig ausgeschaltet werden. Bin ich jetzt von der § 14a-Festlegung befreit?

    Nein.

    Wenn Ihre Anlage die Möglichkeit zur vollständigen Ausschaltung besitzt, ist das ausreichend. Es ist nicht erforderlich, dass die Bezugsleistung Ihrer Anlage stufenweise oder stufenlos angesteuert werden kann.

    Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob Sie

    • entweder durch eine entsprechend hochwertige technische Ausstattung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bestmöglich von der Ihnen jeweils eingeräumten netzwirksamen Leistung Gebrauch machen
    • oder zugunsten einer kostengünstigen Regelungstechnik eine nur grob steuernde Anlage („an/aus“) einsetzen. Dieser Entscheidung liegen Ihre eigenen Wirtschaftlichkeitserwägungen zugrunde, die sich nicht nachteilig auf die Gesamteffektivität des § 14a-Systems auswirken dürfen.

    Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Ene….html?nn=877500

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  • Damit ist von Seiten des Gesetzgebers für mich klar, dass ich eine on/off Lösung installieren (lassen) darf.
    Mein Ladegerät von Absina kommt damit klar, kann ich ja ausprobieren.

    Fehlt nur noch der Fachbetrieb, der die Anmeldung eigentlich ausführen muss.

    Bei meinem Netzbetreiber finde ich dazu auf die Schnelle nichts, muss denen wohl mal persönlich auf die Pelle rücken.

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