Hallo
Ich lese auf der Seite der BAFA einen schönen Satz. Leider finde ich dass er missverständlich ist und so oder so ausgelegt werden kann.
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Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.====
Bei meinem ersten Peugeot Fahrzeug erhielt ich mit dem Leasingvertrag ein Dokument genannt "Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität Leasing-Vertrag vom xx.xx.2021
Beim Fahrzeug jetzt ist dieses Dokument nicht dabei. Lediglich
- eine verbindliche Bestellung die einen Kaufpreis brutto ausweist und Nachlass auf Fahrzeug und Optionen über 5456€
- es ist darin keine weitere Zeile mit z.B. Umweltprämie Herstelleranteil genannt
- Im Leasingvertrag selbst ist nur eine Leasingsonderzahlung aufgeführt, welche ich halt in gleicher Höhe gewählt habe wie die BAFA
Was sagt mir nun der Satz auf der Webseite der BAFA?
Bevor ich falsch uploade würde ich schon gerne wissen wie das andere gemacht haben seit 1.6.2021.
Wer kann helfen?
Danke