wir hatten am Tage unserer Urlaubsfahrt nach Italien die Meldung "Motorfehler, reparieren lassen"..kurz danach "Motorschaden, sofort anhalten", zuvor keine Meldungen.
Das Auto ist 5 Jahre alt und hat 55000 km auf der Uhr.
ADAC Pannenservice diagnostizierte sehr schnell einen sich auflösenden Zahnriehmen, dessen Teilchen den Ölfilter etc zusetzen. Dadurch fehlt Schmierung und die Nockenwellenstuerung leidet.
Wahrscheinlich Motorschaden. Meine Servicewerkstatt hat sichs angeschaut und kommt zum gleichen Ergebnis. Ein Hoffnungschimmer wäre eine Motorspülung.
Danach müsste man sich den Motor endoskopisch anschauen und im positiven Falle Riemen wechseln, neu Öl befüllen.
Jetzt habe ich erfahren, das es einen Rückruf gab von seitens Peugeot, der aber unsere Motornummer nicht einschließt. Trotzdem hatten wir jetzt diesen Schaden!
Hätte Peugeot uns informieren müssen ? ( Erstbesitzer )
Zu den Serviceintervallen:
Nach der Garantiezeit wechselte ich zur Fach-Werkstatt meines Vertrauens (kein Hinterhofschrauber! Zertifiziert etc. ) und hab dort die Inspektionen termingerecht machen lassen.
Zum Zeitpunkt des Schadens wurde die nächste Inspektion angezeigtund 300 Kilometer überschritten,da gilt: 5 Jahre oder 70000km.
Und ich wollte nach dem Urlaub den Service machen.
Jetzt haben wir ein Auto mit evtl. Motorschaden beim Freien stehen, mussten einen Leihwagen nehmen und zahlen und evtl. steht eine Reperatur oder Verkauf zum Kilopreis an.
Muss Peugeot da was übernehmen? Gibt es eine Teilschuld? Chance ?
Danke euch !