Guten Morgen miteinander,
ich bin auf der Suche nach Erfahrungen mit der TÜV/HU - Untersuchung und kleineren (kleinsten) Beschädigungen in der Windschutzscheibe.
Hintergrund:
Ich hätte vor ein paar Tagen zum vierten Mal in Folge (!!!) (fahrzeug- und markenübergreifend) nach Angaben des TÜV die Windschutzscheibe wechseln müssen wegen eines ca. 3mm langen Kratzers in der Scheibe, ca. 2,7 cm entfernt von der unteren Dichtung und perspektivisch ziemlich genau 1cm überhalb der "12-Uhr-Position" Lenkradkranz.
Fotos habe ich gemacht, jedoch ist der Kratzer praktisch nicht zu erkennen, ich probier's weiter.
Alle 4 Kratzer der letzten Jahre waren praktisch mehr oder weniger an derselben Stelle (wie das zustande kommt, lassen wir hier mal unberücksichtigt).
Da ich dieses Mal die Nase voll hatte , habe ich die HU abgebrochen und bin zu einer anderen Prüfstelle gefahren - siehe da: Plakette völlig problemlos bekommen.
Auf meine Nachfrage erfuhr ich nun folgendes:
Der bisherige Ablehnungsgrund (Kratzer läge im sog. Hauptsichtfeld, welches praktisch gleichzusetzen wäre mit dem Wischerfeld) sei eigentlich nicht korrekt. Man unterscheide lediglich zwischen Fern- und Nahsichtbereich. Und auch im Fernsichtbereich käme es auf die Größe und Eigenschaft des Kratzers an, ob dieser z.B. zu Lichtbrechungen führen würde.
Eine derartige Begründung war mir natürlich recht - aber ich habe sie noch nie zuvor gehört.
Daher meine Fragen:
- Ist jemand von Euch eine präzise und exakte Definition bekannt, nach der solcherart Entscheidungen getroffen werden müssen?
- Sind Hauptsichtbereich oder auch Fernsichtbereich irgendwo exakt definiert?
- Was hat es eigentlich mit diesem "Wischerbereich" auf sich? Ich brauche ja bloß die Ruhestellung des Wischerarms leicht verstellen und schon läge ein Kratzer außerhalb davon?
Neugierig auf Eure Erfahrungen und Kenntnisse und
mit herzlichen Grüßen aus dem Süden