TÜV / HU und Windschutzscheibe

  • Guten Morgen miteinander,


    ich bin auf der Suche nach Erfahrungen mit der TÜV/HU - Untersuchung und kleineren (kleinsten) Beschädigungen in der Windschutzscheibe.


    Hintergrund:

    Ich hätte vor ein paar Tagen zum vierten Mal in Folge (!!!) (fahrzeug- und markenübergreifend) nach Angaben des TÜV die Windschutzscheibe wechseln müssen wegen eines ca. 3mm langen Kratzers in der Scheibe, ca. 2,7 cm entfernt von der unteren Dichtung und perspektivisch ziemlich genau 1cm überhalb der "12-Uhr-Position" Lenkradkranz.


    Fotos habe ich gemacht, jedoch ist der Kratzer praktisch nicht zu erkennen, ich probier's weiter.


    Alle 4 Kratzer der letzten Jahre waren praktisch mehr oder weniger an derselben Stelle (wie das zustande kommt, lassen wir hier mal unberücksichtigt).


    Da ich dieses Mal die Nase voll hatte :cursing:, habe ich die HU abgebrochen und bin zu einer anderen Prüfstelle gefahren - siehe da: Plakette völlig problemlos bekommen. 8o


    Auf meine Nachfrage erfuhr ich nun folgendes:

    Der bisherige Ablehnungsgrund (Kratzer läge im sog. Hauptsichtfeld, welches praktisch gleichzusetzen wäre mit dem Wischerfeld) sei eigentlich nicht korrekt. Man unterscheide lediglich zwischen Fern- und Nahsichtbereich. Und auch im Fernsichtbereich käme es auf die Größe und Eigenschaft des Kratzers an, ob dieser z.B. zu Lichtbrechungen führen würde.


    Eine derartige Begründung war mir natürlich recht - aber ich habe sie noch nie zuvor gehört.


    Daher meine Fragen:

    1. Ist jemand von Euch eine präzise und exakte Definition bekannt, nach der solcherart Entscheidungen getroffen werden müssen?
    2. Sind Hauptsichtbereich oder auch Fernsichtbereich irgendwo exakt definiert?
    3. Was hat es eigentlich mit diesem "Wischerbereich" auf sich? Ich brauche ja bloß die Ruhestellung des Wischerarms leicht verstellen und schon läge ein Kratzer außerhalb davon?


    Neugierig auf Eure Erfahrungen und Kenntnisse und


    mit herzlichen Grüßen aus dem Süden

    seit 5/2016: 508 sw 150 BlueHDi Allure (haria grau / Leder aries-beige; City-Paket; Full-LED; DAB, JBL)
    Prod.Dat. 25.04.2016 / Rennes
    797906_5.png
    TRIUMPH Tiger 1215 Explorer XCa / TRIUMPH Sprint 955i
    Exit: u.a. CX 2.5 Pallas / Peugeot 205 D / BMW 318i / 323i / 320d

  • Die Definition findet man bei Google.

    https://www.jacobautoglas.de/d…tuev-steinschlag-regelung


    Unten noch die Richtlinie, nach der die Sichtbereiche definiert werden.


    Der Prüfkatalog der Prüfer wird jedoch immer mal verschärft, hinsichtlich Erheblichkeit Mangel.



    Das Priblem hatte ich auch. Der Prüfer hatte entgegen der genannten Sichtfelder einen Steinschlag bemängelt. Darauf hin den Prüfer hingewiesen.

    Hat auf seinem "Gutachten" bestanden. Dann bei der Dekra seinem Chef angerufen. Kommen Sie vorbei, ich muss mir das anschauen, wie finden eine Lösung. Hingefahren 15km eine Strecke, um festzustellen, dass der nicht wusste, dass es diese Sichtfelder gibt. Ein dort sitzender Mitarbeiter, wies ihn darauf hin. Lehnte aber die Änderung des fehlerhaften Gutachtens ab.

    Umsonst meine Zeit vergeudet. Alle sehr arrogant.


    Ich vermute mal, das dort viele ehem. NVA- und Stasioffiziere nach der Wende als Prüfer nach einem Schnelllehrgang untergekommen sind, die keinen blassen Schimmer von Gutachtenerstellung auf Basis von Richtlinen haben.


    Die sind auch nicht gewohnt, wenn man falsch liegt, was zu ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Aber halte dich lieber an die ECE 43, die ist stand 2010 und EU Recht, die Auszüge aus dem Verkehrsdatenblatt von 1982 ist nationales Recht und steht dem EU Recht nach. Ich weiß aber nicht ob sich da konkret was geändert. Wahrscheinlich zwar nicht, aber...

    Schau einfach mal rein, an 2.2 und in der Anlage sind die Skizzen der Sichtbereiche


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw3dyGBjLqv4oouMXaqkkgy8

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

    ...and we don't know where our bones will rest to dust... /

















  • Merlin  SilentGreen


    Vielen Dank schon mal - das war jetzt wirklich hilfreich (hab ich trotz ausführlicher googleei so noch nicht gefunden).


    Hab mir das jetzt ausführlich angeguckt und komme zu dem Schluß, dass 2 von 3 neuen Scheiben definitiv nicht nötig gewesen wären und über die 3. sich zumindest streiten ließe.


    Bei durchschnittlich 1800,- Euro pro Scheibe waren also mindestens 3600,- in den vergangenen Jahren schlampigen Urteilen von Prüfern zum Opfer gefallen.

    seit 5/2016: 508 sw 150 BlueHDi Allure (haria grau / Leder aries-beige; City-Paket; Full-LED; DAB, JBL)
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    • Offizieller Beitrag

    Ich denke schwierig wird es im "Graubereich", bzw wenn der Kratzer den Bereich vlt grade so nur tangiet etc..

    Der eine Prüfer wird da vlt noch ein Auge zudrücken, oder Reparatur möglich, statt Tausch...

    Wobei ich mich mit ner neuen Scheiben schon besser fühlen würde, ist ja auch Teil der crash Sicherheit..

    Peugeot 208 GT Line: Dark Blue / 35mm H&R Federn / 10 mm Distanzscheiben hinten / Caesium Felgen (S Line) in 7x17 / Winterfelgen: Brock B39 7x17 in Himalaya Grey / Heckspoiler vom GTi / bisher: zwei Peugeot 306 / letzter 306 1.8 16v -> Klick! Kilck! Klick!

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  • Wobei ich mich mit ner neuen Scheiben schon besser fühlen würde, ist ja auch Teil der crash Sicherheit..

    Das ist grundsätzlich völlig richtig und eigentlich sehe ich das auch genau so.

    Wenn Dir allerdings in 8 Jahren jeweils 4 - 6 Wochen nach entweder Neuwagenkauf oder aber neuer Scheibe wieder ein Steinschlag widerfährt - und das 4mal in Folge -, bis zur Hauptuntersuchung rein gar nix mehr passiert und Du dann jedesmal vom TÜV blockiert wirst, beginnt sich die Perspektive darauf zu relativieren.

    seit 5/2016: 508 sw 150 BlueHDi Allure (haria grau / Leder aries-beige; City-Paket; Full-LED; DAB, JBL)
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    TRIUMPH Tiger 1215 Explorer XCa / TRIUMPH Sprint 955i
    Exit: u.a. CX 2.5 Pallas / Peugeot 205 D / BMW 318i / 323i / 320d

  • Wobei ich mich mit ner neuen Scheiben schon besser fühlen würde, ist ja auch Teil der crash Sicherheit..

    Das ist grundsätzlich völlig richtig und eigentlich sehe ich das auch genau so.

    Wenn Dir allerdings in 8 Jahren jeweils 4 - 6 Wochen nach entweder Neuwagenkauf oder aber neuer Scheibe wieder ein Steinschlag widerfährt - und das 4mal in Folge -, bis zur Hauptuntersuchung rein gar nix mehr passiert und Du dann jedesmal vom TÜV blockiert wirst, beginnt sich die Perspektive darauf zu relativieren.

    Dafür gibts extra Lehren , die genau den Bereich abdecken, in denen eine Reparatur nicht durchgeführt werden darf. Außerhalb dieses Bereiches ist eine fachgerechte Instandsetztung ohne Probleme möglich, wenn:

    -Die Risse sind kleiner als 3 Zentimeter ist

    -Der Steinschlag ist nicht größer als eine Euromünze

    -Die Scheibe ist nicht mehr als 60.000 km gefahren worden.


    Alles Andere ist Geld- und Angstmacherei der einschlägigen Glasmafia....